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Bundesrat will Gesetz für Blockierung von Geldern

(Keystone-SDA) Der Bundesrat möchte eine gesetzliche Grundlage für die Blockierung von Potentatengeldern. Er hat das Aussendepartement (EDA) beauftragt, eine solche auszuarbeiten, wie er in Antworten auf Vorstösse aus dem Parlament bekannt gibt.

Heute muss sich der Bundesrat auf die Verfassung stützen, wenn er Konten sperren lässt: Die Verfassung gibt ihm die Kompetenz, zur Wahrung der Interessen eines Landes Verordnungen und Verfügungen zu erlassen. Welches die Kriterien für die Blockierung von Geldern sind, ist nirgends präzisiert.

Dies möchte der Bundesrat ändern. Am 11. Mai habe er das EDA beauftragt, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, schreibt er in den am Donnerstag veröffentlichten Antworten. Im Gesetz würden die Kriterien und Modalitäten der Blockierung von Geldern präzisiert.

Der Bundesrat hatte in den vergangenen Monaten Gelder von Personen aus Tunesien, Ägypten, Libyen, Syrien und der Elfenbeinküste sperren lassen. Er habe ein klares Zeichen setzen und verhindern wollen, dass der Schweizer Finanzplatz von politisch exponierten Personen missbraucht werde, hält er dazu fest.

Klare Kriterien gefordert

Ständerat Bruno Frick (CVP/SZ) kritisiert in seinem Vorstoss das Vorgehen. Der Bundesrat habe Gelder von Machthabern sperren lassen, nachdem er während Jahrzehnten keine Vorbehalte gegen diese geäussert habe. Dies habe einen willkürlichen Charakter.

Frick befürchtet Schaden für den Finanzplatz: Wer auch nur entfernt damit rechnen müsse, dass seine Vermögenswerte in der Schweiz sehr kurzfristig gesperrt würden, werde Schweizer Banken meiden. Es seien deshalb klare Kriterien festzulegen, schreibt er in einer Interpellation.

Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) wollte den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, ein Gesetz zu schaffen. Die Sperrung von Potentaten gestützt auf die Verfassung habe durchaus ihre Berechtigung, hält sie fest. Zur Wahrung der Rechtssicherheit dränge sich angesichts der Häufung der Fälle aber die Schaffung einer ordentlichen Rechtsgrundlage auf.

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