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Bundesrat will kein nationales Register für gefährliche Straftäter

(Keystone-SDA) Der Bundesrat möchte kein nationales Register für besonders gefährliche Straftäter, so wie es nach dem Tötungsdelikt an einer Sozialtherapeutin in Genf gefordert wird. Ein solches Register trage nichts zur Verbesserung der Situation bei.

Dies hielt der Bundesrat in der Fragestunde des Nationalrates fest. Die Regierung sieht mehrere Gründe, die gegen ein solches Register sprechen. Es sei sehr schwierig, die Kriterien festzulegen, gemäss denen eine Person als “gefährlich” qualifiziert werden könne, hielt sie in der schriftlichen Antwort auf eine Frage von Christian van Singer (Grüne/VD) fest.

Ein Risiko könne sich in besonderen Situationen stellen – beispielsweise bei Kontakt mit bestimmten Personen – während es in anderen Situationen keine Probleme gebe. Der Bundesrat verwies auch auf frühere Abklärungen der Kantone über die Notwendigkeit von Registern, etwa für Häftlinge. Die Stände hätten jeweils auf die Schwierigkeit verwiesen, Daten zu erhalten und wenige Vorteile dieser Register gesehen.

Die Landesregierung vertraut bei der Identifikation und Begleitung von gefährlichen Straftätern auf die kantonalen Vollzugsbehörden. Diese sind daran, ihre Verfahren zu überprüfen und zu verbessern, vor allem bei der Kommunikation unter den Kantonen.

Der Bundesrat hatte sich in der Fragestunde auch mit dem Fall “Carlos” zu befassen. Auf die betroffenen Jugendlichen und deren Situation zugeschnittene Massnahmen stünden bei der Anwendung des Jugendstrafrechts im Vordergrund, hielt der Bundesrat in seiner Antwort an Natalie Rickli (SVP/ZH) fest.

Fall “Carlos”: Philosophie nicht ändern

Auf Grund eines Einzelfalles – zu dem der Bundesrat keine detaillierten Informationen habe und der den Vollzug betreffe – will die Landesregierung die Philosophie des Jugendstrafrechts nicht in Frage stellen. Rickli hatte sich erkundigt, ob das Jugendstrafrecht nach dem Bekanntwerden des Falles verschärft werden müsse.

Der Fall “Carlos” war durch eine SRF-Reportage zum öffentlichen Thema geworden. Es stellte sich heraus, dass für den straffälligen Jugendlichen ein so genanntes “Sonder-Setting” eingerichtet worden war. Dieses umfasste eine 24-stündige Betreuung, begleitetes Wohnen in einer 4 1/2-Zimmer-Wohnung und therapeutische Massnahmen.

Zudem besuchte der Jugendliche täglich ein Thai-Box-Training. Die Kosten beliefen sich auf insgesamt 29’200 Franken pro Monat.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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