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Bundesrat will Kosten für Dienstleistungen transparenter machen

(Keystone-SDA) Bern – Wer eine Flugreise bucht, die Dienste eines Notars in Anspruch nimmt oder in ein Kosmetikinstitut geht, soll künftig genau erfahren, wie viel er am Schluss bezahlen muss. Eine generelle Preisbekanntgabepflicht für Dienstleistungen will der Bundesrat aber nicht einführen.
Eine solche gilt für sämtliche Waren, welche zum Kauf angeboten werden. Für welche Dienstleistungen die Preise transparent bekannt gegeben werden müssen, legt dagegen der Bundesrat fest. Mit einer Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV) gedenkt er einige Lücken zu schliessen, die in der Vergangenheit zu Problemen geführt hatten.
Gemäss dem Entwurf, den er bis zum 23. September in die Vernehmlassung geschickt hat, soll die Preisbekanntgabepflicht neu etwa gelten für Flugreisen, Dienstleistungen von Notaren, Veterinären, Kosmetikinstituten oder Bestattungsinstituten sowie für Dienstleistungen rund um die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Im Gegenzug müssen Hotels ihre Preise nicht mehr im Zimmer anschlagen – sie hatten in der Regel ohnehin nur den wenig aussagekräftigen Maximalpreis bekannt gegeben. Zudem sollen Richtpreise von Herstellern, Importeure und Grossisten als explizit unverbindlich empfohlener Verkaufspreis gekennzeichnet werden.
Schon bisher gilt die Preisbekanntgabe-Pflicht für eine Vielzahl von Dienstleistungen, so etwa für das Gastgewerbe, Taxis, Kinos, Kurse, Pauschalreisen, Coiffeure oder Zahnärzte.

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