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Bundesrat will nur noch Anwärter mit C-Ausweis einbürgern lassen

(Keystone-SDA) Bern – Wer das Schweizer Bürgerrecht erlangen will, soll nach Ansicht des Bundesrats vorher mindestens im Besitz eines C-Ausweises sein. Menschen, die bloss im Besitz eines B-Ausweises sind, müssen vor einer Einbürgerung eine Niederlassungsbewilligung erlangen.
Wie die Landesregierung in ihrem erläuternden Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht (BüG) schreibt, folgt sie damit dem Grundsatz, dass das Bürgerrecht als letzter Integrationsschritt die höchsten Anforderungen an die Integration stellen darf. Folgerichtig müsse man für die Einführung den stabilsten ausländerrechtlichen Status verlangen.
Der Bundesrat will ferner die Asylverfahren beschleunigen. Er schlägt vor, die Nichteintretensentscheide durch schnelle Verfahren zu ersetzen. Zudem soll die Beschwerdefrist von 30 Tagen auf 15 Tage herabgesetzt werden.
Es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse an einem raschen Abschluss von Asylverfahren, schreibt das Bundesamt für Migration in einer Mitteilung.
Als flankierende Massnahme zur Verkürzung der Beschwerdefrist soll der Bund neu einen Beitrag an eine “Verfahrens- und Chancenberatung” für Asylsuchende entrichten.
Diese Beratung soll die bisherige Hilfswerksvertretung der Asylsuchenden bei den Anhörungen zu den Asylgründen ersetzen. Dafür bestehe kein Bedarf mehr, schreibt das Bundesamt für Migration. Die Vernehmlassung zu den Vorschlägen dauert bis zum 22. März.

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