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Bundesstrafgericht verhandelt über Diebstahl von über 4000 Briefen

Tatort Briefzentrum Zürich-Mülligen: Vor dem Bundesstrafgericht steht ab Donnerstag ein ehemaliger Angestellter der Post, der über 4000 Briefe mit Geldbeträgen darin entwendet haben soll. (Themenbild) Keystone/ALESSANDRO DELLA BELLA sda-ats

(Keystone-SDA) Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona steht ab (heute) Donnerstag ein 56-jähriger ehemaliger Mitarbeiter eines Post-Briefzentrums. Der Mann wird beschuldigt, mindestens 4060 Briefe mit Geld darin entwendet zu haben, bestreitet dies allerdings.

Die Taten soll der Angeklagte an seinem Arbeitsplatz im Briefzentrum Zürich-Mülligen begangen haben. Die entwendeten Briefe hatten gemäss Anklage einen Wert von insgesamt 122’500 Franken.

Beschuldigt wird der inzwischen entlassene Postangestellte des gewerbsmässigen Diebstahls und der mehrfachen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses. Die Anträge für das Strafmass werden im Lauf des Prozesses bekanntgegeben.

Die Straftaten soll der Beschuldigte zwischen Juli 2015 und Mitte März 2016 begangen haben. Die Briefe hat er gemäss Anklage entwendet, geöffnet und das darin enthaltene Geld an sich genommen. Mit dem entwendeten Geld soll er den Lebensunterhalt für sich und seine Ehefrau bestritten haben.

Angeklagter bestreitet Tat

Die Bundesanwaltschaft erachtete eine Besetzung des Gerichts in diesem Fall mit drei Strafrichtern als gegeben. Es handelt sich um einen Indizienprozess. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Die Beweislage stützt sich stark auf Bildmaterial von Überwachungskameras.

Auf den Videoaufnahmen ist gemäss Anklageschrift zu sehen, wie der Mann an verschiedenen Tagen Briefbehälter zu seinem Arbeitsplatz getragen hat. Die Anklage, die auch von sechs Privatklägern erhoben wurde, geht davon aus, dass der Mann später das Geld in seinen Kleider und Schuhen versteckt aus dem Briefzentrum schmuggelte.

Für den Prozess sind mehrere Verhandlungstage vorgesehen. Wann das Urteil eröffnet wird, steht laut der Prozessankündigung auf der Webseite des Gerichts noch nicht fest.

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