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Bundesversammlung lehnt Wiederwahl von Erwin Beyeler ab

(Keystone-SDA) Die Bundesversammlung will Erwin Beyeler nicht länger als Bundesanwalt. Sie hat seine Wiederwahl am Mittwoch abgelehnt. Ausschlaggebend für den Entscheid waren laut Parlamentariern Zweifel an der Fachkompetenz Beyelers.

Diese sei “quer durch alle Fraktionen” kritisch hinterfragt worden, sagte CVP-Ständerat Philipp Stähelin (TG) der Nachrichtenagentur SDA. Auch von der CVP hätten Beyeler Stimmen gefehlt. Nur um die Bundesanwaltschaft zur Ruhe kommen zu lassen, habe sich die Mehrheit der Fraktion im Vorfeld für eine Wiederwahl ausgesprochen.

Politischer Entscheid

Für Beyeler selbst steht fest, dass er aus politischen Gründen nicht wiedergewählt worden ist. Zwar bestritt er gegenüber Radio DRS nicht, dass er Anlass zu Kritik gegeben habe. Die Argumente, die gegen ihn vorgebracht wurden, seien aber längst widerlegt worden, sagte Beyeler.

Nicht zuletzt deshalb hatte die Gerichtskommission die Wiederwahl des Bundesanwalts empfohlen. Noch am Wahltag sagte der Kommissionssprecher, die Mehrheit halte die Kritik an Beyeler nicht für stichhaltig. Wichtig sei, dass die Bundesanwaltschaft nun zur Ruhe kommen könne.

Komplott gegen Blocher

Insbesondere die SVP sah dies anders. Sie wirft Beyeler Verfehlungen im Zusammenhang mit dem Fall des Eidgenössischen Untersuchungsrichters Ernst Roduner und der Affäre um den Bankier Oskar Holenweger vor – einer Affäre nota bene, die zur Abwahl von Bundesrat Christoph Blocher beigetragen hatte.

Beyeler habe von einem Komplott gegen Blocher gewusst und hätte diese Vorgänge stoppen können. Beyeler bestreitet dies und beteuert, zu keinem Zeitpunkt gegen Blocher gehandelt zu haben. Ausserdem seien alle strafrechtlichen Vorwürfe mehrfach widerlegt worden.

Im Parlament überwog aber offenbar das Unbehagen. Am Schluss kam Beyeler nur auf 109 von 227 gültigen Stimmen – 5 Stimmen zu wenig, um für die Amtsperiode 2012 bis 2015 gewählt zu werden.

Eklat nach Systemwechsel

Es war das erste Mal, dass das Parlament und nicht die Regierung den Bundesanwalt zu wählen hatte. Der Systemwechsel war nach dem Konflikt zwischen dem damaligen Justizminister Blocher und Bundesanwalt Valentin Roschacher beschlossen worden.

Nun muss die Gerichtskommission einen neuen Kandidaten oder eine neue Kandidatin vorschlagen. Die Stelle soll in den nächsten Tagen ausgeschrieben werden. Die Bewerbungsfrist laufe voraussichtlich bis am 29. Juli, hiess es bei der Gerichtskommission auf Anfrage.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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