Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Bundesverwaltungsgericht verweigert “Madonna”-Schutzeintragung

(Keystone-SDA) Bern – Die Bezeichnung “Madonna” kann laut Bundesverwaltungsgericht nicht ins Schweizer Markenregister eingetragen werden. Gemäss dem Urteil würden die religiösen Gefühle der Katholiken verletzt, wenn der Name der Mutter Gottes als geschütztes Warenzeichen verwendet wird.
Das Eidg. Institut für geistiges Eigentum (IGE) hatte sich 2008 geweigert, die Wortbildmarke “Madonna” einer deutschen Firma ins Schweizer Markenregister einzutragen. Das IGE hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass “Madonna” als Marke sittenwidrig sei.
“Madonna” bezeichne die Mutter Gottes und sei bei einer Verwendung als Marke geeignet, die religiösen Gefühle von Personen christlich-katholischen Glaubens zu verletzen. Diesen Entscheid hat nun das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Laut Gericht ist die Madonna eine zentrale Figur des Christentums.
Nicht entscheidend sei weiter, dass unter “Madonna” auch die bekannte US-Sängerin zu Berühmtheit gelangt sei. Diese habe in der Unterhaltungsbranche zwar einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert. Dennoch könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Mutter Gottes vor ihr in den Hintergrund treten würde.
Ohne Bedeutung ist schliesslich, dass “Madonna” im Ausland und dabei sogar in Italien Markenschutz geniesst. Anzumerken bleibt, dass bereits eine Marke “Madonna” im Schweizer Markenregister eingetragen ist. Bei dieser sind allerdings die Wortbestandteile “Ma” und “Donna” in verschiedenen Farben gehalten.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft