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Bus- und Carchauffeure dürfen nur noch mit Fähigkeitsausweis fahren

(Keystone-SDA) Seit dem 1. September 2013 müssen Lenkerinnen und Lenker von Bussen und Cars in Polizeikontrollen neben dem Führerausweis auch den Fähigkeitsausweis vorweisen. Tun sie dies nicht, riskieren sie eine Busse von bis zu 10’000 Franken.

In ganz Europa ist für Personentransporte ab dem 1. September 2013 neben dem Führerausweis auch der Fähigkeitsausweis erforderlich, wie die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) am Montag mitteilte. Damit weisen sie nach, dass sie über die nötigen Kompetenzen für den Transport von Personen verfügen und sich regelmässig weiterbilden.

Diese Vorschrift gilt für Fahrten mit Cars und Bussen (Kategorie D) sowie Kleinbussen mit mehr als acht Sitzplätzen (Kategorie D1). Auch Fahrerinnen und Fahrer von Schüler-, Behinderten- und Arbeitertransporten benötigen den Fähigkeitsausweis. Ab dem 1. September wird diese Regelung auch für den Güterverkehr (Kategorie C und C1) eingeführt.

Seit dem Inkrafttreten der Chauffeurzulassungsverordnung am 1. Januar 2008 haben in der Schweiz laut asa bereits über 53’000 Personen den Fähigkeitsausweis für den Personenverkehr erworben oder sogar bereits zum ersten Mal verlängert.

Für den Erwerb des Fähigkeitsausweises ist eine dreiteilige Prüfung (schriftlich, mündlich, praktisch) zu bestehen. Fahrerinnen und Fahrer, die vor dem 1. September 2009 einen Lernfahrausweis beantragt haben, erhalten den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei.

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