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Bushido-Lied in Deutschland verboten

(Keystone-SDA) Das umstrittene Lied “Stress ohne Grund” des Rappers Bushido steht in Deutschland vorläufig auf dem Index. Dies teilte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien am Mittwoch auf ihrer Internetseite mit.

Das Gremium habe die Musik-CD “NWA” des Interpreten Shindy mit dem Bushido-Song als gefährdend für Minderjährige eingestuft. Der Text wirke verrohend, reize zu Gewalttätigkeiten an und diskriminiere Frauen sowie Homosexuelle.

Die Einschränkung tritt mit der Veröffentlichung im deutschen Bundesanzeiger am Montag, 22.7., in Kraft. Die CD darf dann laut Mitteilung nur an Erwachsene und nicht an Jugendliche verkauft werden.

Auch öffentliche Werbung sowie Versand sind dann untersagt. Die vorläufige Entscheidung muss laut Prüfstelle noch einem grösseren Gremium vorgelegt werden, das über eine Bestätigung der Anordnung entscheidet – voraussichtlich Anfang September.

Der Song “Stress ohne Grund” enthält Tötungs- und Gewaltfantasien sowie schwulenfeindliche Parolen. Namentlich werden Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit, der FDP-Bundestagsabgeordnete Serkan Tören, Comedian Oliver Pocher und die Grünen-Chefin Claudia Roth genannt und beleidigt. Wowereit hatte Strafanzeige gestellt, die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt.

In der Schweiz weiter erhältlich

In der Schweiz gibt es eine derartige Prüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht. Kinder und Jugendliche können das streitbare Lied hierzulande also trotz dem deutschen Verbot kaufen.

Fabian Niggemeier vom Rechtsdienst der SUISA, der Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik in der Schweiz, erklärt auf Anfrage der sda, Bushido könnte in der Schweiz höchstens strafrechtlich verfolgt werden, in Bezug auf den umstrittenen Song “eben wegen Aufrufs zu Gewalt”. Doch auch wenn das der Fall wäre, könnte das Lied weiterhin über die Ladentheke wandern.

Niggemeier weist darauf hin, dass der Index mit Vorsicht zu geniessen sei, da er immer wieder auch für Marketingzwecke missbraucht werde. Das hatte die deutsche Presse Bushido teilweise ebenfalls vorgeworfen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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