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Chemische Zwangsbehandlung für Pädophile in Polen erlaubt

(Keystone-SDA) Warschau – Kinderschänder in Polen müssen sich künftig nach dem Abbüssen ihrer Haftstrafe einer chemischen Zwangsbehandlung unterziehen. Die zweite Parlamentskammer, der Senat, billigte in Warschau eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches.
Danach sind die Gerichte verpflichtet, die Sexualstraftäter, die Minderjährige unter 15 Jahren vergewaltigt haben oder Inzest mit Kindern begangen haben, für eine obligatorische Behandlung einzuweisen.
Bisher blieb den Richtern die Entscheidung vorbehalten, ob sie diese Zwangsmassnahme anordnen. Das Parlament erhöhte zudem die Strafen für Kindervergewaltiger. Ihnen drohen jetzt drei bis fünfzehn Jahre Haft statt bisher zwei bis zwölf Jahre.
Das polnische Abgeordnetenhaus, der Sejm, hatte das Gesetz bereits Ende September bei nur einer Gegenstimme verabschiedet. Polens Ministerpräsident Donald Tusk hatte eine drastische Verschärfung der Strafen für Sexualstraftäter angekündigt, nachdem in Ostpolen im vergangenen September ein Inzestfall aufgedeckt worden war. Ein 45-jähriger Mann soll dort sechs Jahre lang seine Tochter missbraucht und zwei Kinder mit ihr gezeugt haben.

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