Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

CS muss wegen FIFA Rechenschaft ablegen

(Keystone-SDA) Die Credit Suisse (CS) hat im dritten Quartal zusätzliche 280 Millionen Franken für Rechtsstreite zurückgestellt. Darunter sind bekannte Fälle wie der Libor-Skandal, aber auch neuere Vorfälle. Im FIFA-Skandal muss die Bank den Behörden zurzeit Rechenschaft ablegen.

Im Zentrum steht die Frage, ob über die Konten der CS unsaubere Geschäfte gemacht wurden. Es geht um Transaktionen von Personen, aber auch solche von Firmen, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Quartalsbericht der CS hervorgeht.

Die CS ist nicht die einzige Bank, die von den Behörden aus den USA und der Schweiz Anfragen erhalten hat. Bereits im Sommer wurde bekannt, dass einige Banken im Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen bei der FIFA ihre Rolle erklären müssen. Die CS kommentierte die Presseberichte damals nicht.

Im Bericht zum dritten Quartal schreibt die Grossbank nun, sie werde mit den Behörden kooperieren. Eine konkrete Summe, die sie für den FIFA-Fall zurückstellen wird, nennt sie nicht.

Auch andere juristische Fälle liegen bei der CS noch in der Schwebe. Ungemach droht möglicherweise auch von Schweizer Kunden. Einige wenige Kunden in der Schweiz würden einem früheren Berater vorwerfen, Kompetenzen überschritten zu haben bei der Verwaltung der Portfolios. Der Fall wird vorerst nur intern untersucht.

Andere Fälle sind bereits vor den Richtern gelandet. In Texas etwa muss die CS einem Kläger 287 Millionen Dollar zahlen. Die Bank wird das Urteil aber anfechten.

Insgesamt geht die CS davon aus, dass die Rechtsfälle ihre finanzielle Situation kaum ernsthaft bedrohen. Die Bandbreite für Einbussen, die nicht durch Rückstellungen gedeckt sind, erstreckt sich von null bis 1,9 Milliarden Franken.

Ende 2014 hatte die CS insgesamt 1,02 Milliarden Franken für Rechtsfälle zurückgestellt, nach 2,33 Milliarden Franken ein Jahr zuvor.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft