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Datenschützer fordern Verzicht auf AHV-Nummern zur Identifikation

Seit Mitte 2008 hat AHV-Nummer 13 statt elf Stellen. Grund für den Wechsel war, dass der AHV die Nummern ausgingen. Die neuen Nummern sollten keine Rückschlüsse mehr auf die Person zulassen. In den alten Nummern waren Geburtsdatum, Geschlecht, Initialen und Staatsangehörigkeit abzulesen. (Archiv) KEYSTONE/GAETAN BALLY sda-ats

(Keystone-SDA) Die kantonalen Datenschutzbeauftragten haben die Kantone aufgefordert, künftig auf den Gebrauch der AHV-Nummern zur Personenidentifikation zu verzichten. Das Risiko einer missbräuchlichen Verwendung sei zu hoch, wie ein Gutachten der ETH Zürich zeige.

In über 14’000 staatlichen Datenbanken werde heute als zusätzlicher Personenidentifikator die AHV-Nummer (AHVN13) eingesetzt, schreiben die kantonalen Datenschutzbeaftragten am Montag in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Dadurch könnten Personendaten leicht verknüpft werden und es steige “die Gefahr ihrer missbräuchlichen Verwendung”.

Dazu komme, dass die Sicherheitsmassnahmen bei vielen dieser Datenbanken ungenügend seien. “Sie können somit ein leichtes Ziel von Hackerangriffen werden. Die Daten die dabei in falsche Hände geraten würden, liessen sich ohne weiteres mit zusätzlichen heiklen Informationen über Bürgerinnen und Bürgern verknüpfen”, schreiben die kantonalen Datenschutzbeauftragten.

Vorname, Name, Geburtsdatum

Um eine Person eindeutig zu identifizieren ist der Einsatz der AHVN13 aus Sicht der Datenschützer aber gar nicht nötig, denn: Vorname, Name und Geburtsdatum genügten, um 99,98 Prozent der Bevölkerung eindeutig zu identifizieren.

Durch das vom Bundesamt für Justiz und dem Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) bestellte Gutachten der ETH Zürich sehen sich die kantonalen Datenschützer ihnen ihren Befürchtungen voll und ganz bestätigt.

Anfällig für Hackerangriffe

Die Daten auf den 14’000 verschiedenen Computersystemen seien “anfällig” für Attacken von innen und ausserhalb, heisst es in der Anfang Oktober auf der Website des EDÖB veröffentlichten Zusammenfassung des Gutachtens der ETH Zürich.

“Dieses Risiko ist nicht unerheblich, da viele der Systeme, welche diese Register speichern und verarbeiten, von Organisationen wie Gemeindeverwaltungen, Schulen und Krankenhäusern verwaltet werden, welche nicht den gleich hohen Sicherheitsanforderungen wie die IT-Systeme des Bundes unterliegen.”

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