Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Der EGMR beanstandet die Verhaftung von Jewgeni Adamow nicht

(Keystone-SDA) Die Schweiz hat mit der Verhaftung des früheren russischen Atomministers Jewgeni Adamow die Menschenrechte nicht verletzt. Adamow hatte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg erfolglos geltend gemacht, in eine Falle gelockt worden zu sein.

Adamow war am 2. Mai 2005 in Bern verhaftet worden, unmittelbar nachdem er in dem gegen seine Tochter geführten Strafverfahren wegen Geldwäscherei als Auskunftsperson angehört worden war. Der Haftbefehl wurde auf Ersuchen der USA erlassen, die über Adamows Anwesenheit in der Schweiz informiert worden waren.

Kein freies Geleit

Am 30. Dezember 2005 wurde Jewgeni Adamow aus der Haft entlassen und direkt nach Russland überstellt, das später ebenfalls um seine Auslieferung ersucht hatte. Zuvor hatte das Bundesgericht die Rechtmässigkeit seiner Verhaftung bestätigt. 2007 wies das Bundesstrafgericht ein Begehren um Haftentschädigung ab.

In seiner Beschwerde an den EGMR in Strassburg machte Adamow eine Verletzung seines Rechts auf Freiheit geltend. Er sei in die Schweiz zitiert worden, um im Verfahren gegen seine Tochter einvernommen zu werden. Damit habe er freies Geleit beanspruchen können. Mit der Verhaftung habe die Schweiz diese Garantie verletzt.

Nicht für Anhörung angereist

Der EGMR hat mit Entscheid vom Dienstag nun festgestellt, dass die Rechte von Adamow durch seine Verhaftung nicht verletzt worden seien. Wie schon zuvor das Bundesgericht kommt der Gerichtshof zum Schluss, dass Adamow freiwillig und nicht speziell wegen der Anhörung im Verfahren gegen seine Tochter in die Schweiz gereist sei.

Adamow habe sich bereits in der Schweiz befunden, als er vom Berner Untersuchungsrichter eingeladen worden sei. Die Garantie des freien Geleits stehe damit nicht zur Debatte. Der Schweiz könne auch kein treuwidriges Verhalten angelastet werden.

Adamow war von 1998 bis 2001 russischer Atomenergieminister gewesen. Die USA warfen ihm vor, 9 Mio. Dollar Regierungsgelder veruntreut haben. 2008 verurteilte ihn die russische Justiz wegen Betrugs und Amtsmissbrauchs zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis. Das Urteil wurde später auf vier Jahre auf Bewährung gemildert.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft