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Der Ex-Banker Rudolf Elmer bleibt in Untersuchungshaft

(Keystone-SDA) Der Ex-Banker Rudolf Elmer bleibt vorerst in Untersuchungshaft. Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Mittwoch seine Beschwerde gegen den Haftentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 22. Januar 2011 abgewiesen. Dies teilte Elmers Anwältin mit.

Sie und Elmer würden die Begründung des Entscheides sowie allfällige nächste Schritte prüfen, heisst es in einem knappen Communiqué.

Der ehemalige Julius-Bär-Banker war am 22. Januar in U-Haft gesetzt worden, weil er der Enthüllungsplattform Wikileaks Daten von mutmasslichen Steuersündern übergeben hatte. Die Staatsanwaltschaft leitete darauf ein Verfahren wegen Verletzung des Bankgeheimnisses ein.

Nur drei Tage zuvor war Elmer vom Zürcher Bezirksgericht wegen Drohung, versuchter Nötigung und Bankgeheimnisverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt worden. Elmer legte Berufung gegen das Urteil ein.

Der im Jahr 2002 entlassene Wirtschaftsprüfer hatte seinen ungeliebten ehemaligen Arbeitgeber mit E-Mails und Fax bedroht und genötigt. In mehreren Fällen machte er auch geheime Kundendaten publik. Sich selber bezeichnet er als Whistleblower, der Missstände im Offshore-Geschäft aufdecken wolle.

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