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Der neu vorgeschlagene Hymnentext ist noch nicht in aller Munde

Vergangenes Jahr hatte der neu vorgeschlagene Hymnentext auf der Rütliwiese Premiere. (Archivbild) KEYSTONE/ALEXANDRA WEY sda-ats

(Keystone-SDA) “Weisses Kreuz auf rotem Grund” statt “Morgenrot”: Seit etwas mehr als einem Jahr hat die Schweiz einen neuen Textvorschlag für ihre Nationalhymne. Aber in aller Munde sind die Strophen in den Landessprachen und die viersprachige “Schweizerstrophe” noch nicht.

Lanciert hatte die Suche nach einem neuen Hymnentext die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG). 2016 wurde er – in alle vier Landessprachen übersetzt – erstmals offiziell dem Volk zur Verfügung gestellt und an der Bundesfeier auf dem Rütli und in 20 Gemeinden zum ersten Mal gesungen.

“Man darf mitsingen”

Der 2015 in einer Online-Umfrage gekürte Text beginnt mit “Weisses Kreuz auf rotem Grund” und stammt aus der Feder von Werner Widmer aus Zollikerberg ZH. Eine neue Melodie muss nicht lernen, wer den vorgeschlagenen Hymnentext singen will: Den Worten liegt die Melodie des Schweizerpsalms “Trittst im Morgenrot daher” zu Grunde.

An der diesjährigen Rütli-Feier werden der Schweizerpsalm “Trittst im Morgenrot daher” und auch wieder die viersprachige neue “Schweizerstrophe” gesungen, wie SGG-Geschäftsleiter Lukas Niederberger auf Anfrage sagte. “Miss Helvetia” Barbara Klossner werde den neuen Text vortragen. “Wer mag, darf mitsingen.”

Die SGG arbeitet an der Bekanntmachung des neuen Textes. Sie stellt ihn im Internet zur Verfügung und bietet auch Werbeartikel dazu an -Tassen und T-Shirts. Wie oft der Text bisher heruntergeladen worden ist, kann Niederberger nicht sagen.

Die Artikel mit dem neuen Hymnentext seien vor allem an der Rütli-Feier 2016 angeboten und rege gekauft worden. Auch würden sie an Gruppen verschenkt, die Projekte mit der Hymne durchführten. Und schliesslich hat die SGG ein Unterstützungskomitee für den Text gegründet.

Fussballverband: Keine Weisungen

Die Namen hat sie im Internet und auch in einem Communiqué veröffentlicht. Unter den rund 70 Mitgliedern – vor allem Vertretern von Politik und Kultur – sind vier ehemalige Bundesratsmitglieder. Ruth Dreifuss, Ruth Metzler, Moritz Leuenberger und Eveline Widmer-Schlumpf unterstützen den neuen Hymnentext.

Das sind klar mehr frühere Bundesräte als aktive Sportlerinnen und Sportler. Anfragen der SGG bei Sportlern fürs Mitmachen im Komitee seien meist negativ beantwortet worden, sagte Niederberger. “Die meisten Sportlerinnen und Sportler wollen, können oder dürfen sich nicht für gesellschaftliche Angelegenheiten engagieren.”

Der Schweizerische Fussballverband (SFV) gibt zum Singen vor Länderspielen keine Weisungen heraus, wie Sprecher Marco von Ah sagt. “Wir überlassen es den Spielern, ob sie singen und was sie singen wollen. Sie sollen das persönlich entscheiden.”

An Bundesfeiern haben im vergangenen Jahr 20 Gemeinden neben “Trittst im Morgenrot daher” auch “Weisses Kreuz auf rotem Grund” erklingen lassen, wie der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) schreibt.

Freude in Bern

Eine davon ist die Stadt Bern: Thomas Göttin, ehemaliger Präsident des Stadtparlaments und Verantwortlicher für die Bundesfeier 2016, hat gute Erinnerungen daran: “Die Leute haben mitgesungen, Freude gehabt und geklatscht.” Die Stadt hat auch in diesem Jahr beide Hymnentexte im Programm ihrer Bundesfeier.

Der SGV selbst ist neutral und überlässt es den Gemeinden, ob sie neben dem Schweizerpsalm auch den inoffiziellen Text singen lassen. SGV-Direktor Reto Lindegger ist aber Mitglied im Hymnen-Komitee. “Das ist meine persönliche Haltung, weil ich die Auseinandersetzung mit der Hymne für unser Land wichtig finde”, sagte er.

SVP: Kein Bedarf für Änderung

Die Delegierten der SVP Schweiz singen die Nationalhymne regelmässig – an ihren Versammlungen erklingt jeweils der Schweizerpsalm. Der neue Text sei kein Thema und auch noch nie angesprochen worden, sagte SVP-Generalsekretär Gabriel Lüchinger. “Wir sehen keinen Bedarf für eine Änderung.”

Das Bekanntwerden der neuen Hymne brauche Zeit, sagte Niederberger bilanzierend. “Das liegt einerseits daran, dass es neben der Bundesfeier und Sportwettkämpfen nicht viele Gelegenheiten gibt, die Hymne zu singen.” Anderseits gebe es Unsicherheiten, ob der neue Text einfach so neben dem Schweizerpsalm gesungen werden dürfe.

“Er darf”, stellte Niederberger klar. Ausnahmen seien Staatsempfänge und militärische Anlässe, etwa Fahnenübergaben. Dort sei der Nationalhymnen-Text von 1981 obligatorisch. Der SGG schwebt vor, dass dereinst die Bundesversammlung über den neuen Text abstimmt. “Aber erst, wenn er genügend populär ist”, sagte Niederberger.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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