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Die Armee vermisst gut 4300 Waffen – Verlustmeldungen gehen zurück

(Keystone-SDA) Bern – Verloren, gestohlen oder anderweitig abhanden gekommen: Zwischen 1969 und 2009 sind der Armee 4674 Dienstwaffen als vermisst gemeldet worden. 351 Waffen tauchten nach Angaben des VBS wieder auf. In letzter Zeit ging die Zahl der Verluste allerdings zurück.
2008 registrierte die Armee noch 49 Waffenverluste, 2009 gingen 26 Vermisstmeldungen ein, wie Armeesprecher Christoph Brunner am Donnerstag einen Bericht von “Tages-Anzeiger” und “Bund” bestätigte. Fünf in diesem Zeitraum vermisste Waffen wurden wieder gefunden.
Laut dem Bericht verzeichnete die Armee besonders hohe Verlustzahlen bei den Armeereformen 1995 und 2004, als überdurchschnittlich viele Soldaten entlassen wurden. Seit Einführung der Armee XXI nahmen die Waffenverluste ab, unter anderem wegen der geringeren Bestände.
Eine Auflistung der Armee von Verlusten zwischen 2004 und 2008 zeigte, dass in diesem Zeitraum knapp 80 Prozent der vermissten Waffen als gestohlen galten, rund zehn Prozent als verloren und etwas mehr als zehn Prozent – ohne Angabe von Gründen – anderweitig abhanden kamen.
In den meisten Fällen verschwinden die Waffen laut Brunner im zivilen Umfeld. Ausserhalb des Dienstes haben die Militärdienstpflichtigen selber für die sichere Aufbewahrung und den Unterhalt ihrer Ausrüstung zu sorgen. Zu Hause ist die Dienstwaffe diebstahlsicher aufzubewahren. Der Verlust der persönlichen Waffe ausserhalb des Dienstes muss sofort gemeldet werden.
Oft wird das Verschwinden einer Waffe aber erst bekannt, wenn der Verlust offenkundig wird: Wie es in einem VBS-Communiqué vom März 2008 heisst, melden die Wehrleute den Verlust der Waffe in der Regel beim Einrücken, während des Dienstes oder bei der Entlassung aus der Dienstpflicht.
“Ich habe das Sturmgewehr im Zug liegen lassen” kommt dabei als Ausrede schlecht an: In einem solchen Fall muss der Fehlbare die Waffe bezahlen. Während der Dienstzeit werden Diebstahl, Missbrauch oder Verschleuderung von Militärmaterial in schweren Fällen mit Freiheitsstrafen geahndet.

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