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Die Schweiz will Roman Polanski nicht ausliefern

(Keystone-SDA) Bern – Die Schweiz will Roman Polanski nicht an die USA ausliefern und hat den Star-Regisseur am Montagmittag auf freien Fuss gesetzt. Dieser hatte die Schweiz am Abend bereits verlassen, wie eine persönliche Assistentin gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte.
Gegen 14 Uhr verliess ein Wagen mit abgedunkelten Scheiben das Grundstück von Polanskis Chalet in Gstaad, wo der 76-Jährige unter Hausarrest stand. Wer im Wagen sass, war nicht zu erkennen. Im Haus war ab diesem Zeitpunkt niemand mehr zu sehen.
Die Schweizer Behörden begründeten am Nachmittag die Freilassung Polanskis damit, dass es zum einen Zweifel an der Darstellung des Sachverhalts durch die USA gab. Zum andern wurde berücksichtigt, dass sich Polanski jahrelang unbehelligt in der Schweiz aufhielt.
Die USA hatten von der Schweiz die Auslieferung Polanskis gefordert, weil dieser 1977 eine Minderjährigen missbraucht hatte. Polanski bekannte sich damals schuldig, floh später aber ins Ausland. Vor knapp zehn Monaten wurde er bei der Einreise in die Schweiz verhaftet.
“Wir haben eine rechtliche Würdigung gemacht”, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien in Bern. “Recht und Politik kann man aber nie ganz trennen. Man muss eine rechtliche Lösung finden, die politisch und nicht nur rechtlich einwandfrei ist.”
Die Begründung des Entscheids fällt denn auch differenziert aus: Ein Mangel im Auslieferungsgesuch der USA könne nicht mit der notwendigen Bestimmtheit ausgeschlossen werden, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement. In Anbetracht der Zweifel müsse das Ersuchen abgelehnt werden.
Beweise nicht geliefert
Ausschlaggebend war, dass die US-Behörden zusätzliche Informationen verweigerten. Die Schweiz hatte die Herausgabe des Protokolls eines Verhörs mit jenem Staatsanwalt verlangt, der in den Siebzigerjahren für den Fall zuständig war.
Laut Polanski und seinen Anwälten soll aus dem Protokoll hervorgehen, dass dieser damals dem Regisseur zugesichert hatte, die von ihm bereits abgesessenen 42 Tage stellten die gesamte Freiheitsstrafe dar.
“Wir können nicht mit Bestimmtheit sagen, dass Polanski die Strafe nicht bereits abgesessen hat”, sagte Widmer-Schlumpf. Habe Polanski die Strafe bereits verbüsst, sei dem Auslieferungsersuchen die Grundlage entzogen.

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