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Dienstpflicht für Frauen ist für Bundesrat kein Tabu

Wird die Armee in Zukunft auch Pflicht für die Frauen? Der Bundesrat findet die Idee zwar innovativ und zukunftsweisend. Zuerst brauche es aber eine vertiefte Analyse. (Symbolbild) Keystone/MIRJAM WANNER sda-ats

(Keystone-SDA) Frauen könnten in Zukunft verpflichtet werden, Zivildienst oder Militärdienst zu leisten. Die Idee ist aus Sicht des Bundesrates zwar innovativ und zukunftsweisend. Bevor am heutigen System gerüttelt werde, brauche es aber eine vertiefte Analyse, argumentiert er.

Eine 2012 eingesetzte Studiengruppe hatte den Auftrag, das heutige Dienstpflichtmodell zu überprüfen und Vorschläge für “ein möglichst gerechtes und an den realen Bedürfnissen ausgerichtetes System” auszuarbeiten. Die Gruppe kam zum Schluss, dass keine dringende Veranlassung besteht, das Dienstpflichtsystem grundlegend zu verändern.

Weil aber nicht sicher sei, dass die Zahl der dienstpflichtigen Männer langfristig stabil bleibe, empfahl die Gruppe, das heutige System nach dem norwegischen Modell weiterzuentwickeln, welches das skandinavische Land vor drei Jahren eingeführt hat. In Norwegen sind Frauen und Männer stellungspflichtig, aber nur ein Teil von ihnen leistet persönlich Dienst.

Tiefgreifende Diskussion notwendig

Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, in dieser Frage nichts zu überstürzen. Erst soll das Verteidigungsdepartement (VBS) bis 2020 untersuchen, wo in der Armee und im Zivilschutz Mangel herrscht, wie die weitere Entwicklung verläuft und ob allfällige personelle Lücken intern behoben werden können oder struktureller Natur sind.

Den langen Zeithorizont begründet der Bundesrat damit, dass es sich bei der Dienstpflicht für Frauen um eine sicherheitspolitische und gesellschaftspolitische Frage handle, die tiefgreifender diskutiert werden müsse.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist er der Ansicht, dass sich Frauen weiterhin freiwillig in Armee und Zivilschutz engagieren sollen, wie das VBS schreibt. Das norwegische Modell, das die Studiengruppe als eines von vier vorschlägt, erachtet er aber als innovativ und zukunftsweisend.

Verfassung müsste geändert werden

Dem Bundesrat sind auch verfassungsmässig die Hände gebunden. Mit Ausnahme des Modells “Status quo plus”, das Verbesserungen innerhalb der heutigen Leitplanken vorsieht, müssten bei allen anderen Modellen die Bundesverfassung revidiert werden. Dazu besteht aus Sicht des Bundesrates keine Veranlassung.

Erst wenn die Anpassung der Verfassung ins Auge gefasst werde, seien weitere Arbeiten an den Modellen zweckdienlich, schreibt das VBS weiter. Der Bundesrat will sich vorerst darauf beschränken, einzelne Elemente aus dem Modell “Status quo plus” umzusetzen.

Um den Bestand der Armee sicherzustellen, haben das VBS und das Wirtschaftsdepartement bereits heute Massnahmen ergriffen. Ziel ist es, die Tauglichkeitsquote zu stabilisieren und die Zahl der Wechsel aus der Armee in den Zivildienst nach absolvierter Rekrutenschule zu verringern.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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