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Drei Jahre Freiheitsstrafe wegen Handels mit Thaipillen in Thun

(Keystone-SDA) Thun BE – Das Kreisgericht Thun hat einen 35-jährigen Mann aus dem Kanton Bern wegen Kaufs und Handels mit Thaipillen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren teilbedingt verurteilt. Umstritten war im Prozess die Menge der gehandelten Pillen.
Zur Begründung des Urteils führte der Gerichtspräsident an, die Menge von 100’000 Pillen lasse sich nicht beweisen. Andererseits liege auf der Hand, dass mehr als die vom Angeschuldigten eingestandenen 20’000 Pillen gehandelt worden seien.
Darauf deute der vorübergehend rapide gestiegene Lebensstandard hin. Auch die Gewerbsmässigkeit bejahte der Richter. Der Angeklagte habe zeitweise von diesem Handel gelebt.
Der Richter lag mit seinem Urteil zwischen den Anträgen von Anklage und Verteidigung. Die Anklage hatte fünfeinhalb Jahre gefordert.
Die Staatsanwältin hatte dies mit der hohen Anzahl Pillen begründet. Thaipillen seien ähnlich gefährlich in ihrer Wirkung wie Kokain, sagte die Staatsanwältin. Auch der Richter hält die Thaipillen für wesentlich gefährlicher als etwa Ecstasy.
Ganz anders sah es die Verteidigerin, die 18 Monate bedingt gefordert hatte. Sie begründete ihren Antrag mit der mangelhaften Beweisführung der Anklage. Es sei überhaupt nicht erhellt worden, wo denn die 80’000 Pillen, von denen man nichts Näheres wisse, hingekommen sein sollten.
Sie schilderte den Angeklagten als einen Menschen, der durch seine Drogensucht auf die schiefe Bahn geraten sei. Weil die Beschaffung von Drogen schwierig sei, habe sich der Handel in einem gewissen Umfang aus dem Eigenkonsum ergeben.

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