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Drei von vier Könizer Gymnasiasten dürfen wieder zur Schule

(Keystone-SDA) Zweieinhalb Monate nach dem Zwischenfall in Berlin dürfen drei der vier Könizer Gymnasiasten, die auf einer Studienreise ein Paar beraubt haben sollen, wieder den Unterricht besuchen. Der vierte Schüler bleibt ausgeschlossen.

Der Rechtsdienst der bernischen Erziehungsdirektion hat im Rahmen der Hauptverfahren die Parteien angehört, um sich ein differenziertes Bild vom Vorfall in Berlin zu machen. Das teilte die bernische Erziehungsdirektion am Donnerstag mit.

Nach den Anhörungen kam der Rechtsdienst zum Schluss, dass die vier Gymnasiasten in unterschiedlicher Form in den nächtlichen Vorfall involviert waren. Die Erfolgsaussichten der Beschwerden der Gymnasiasten gegen den temporären Schulausschluss müssten deshalb “teilweise neu bewertet werden”.

Bereits Anfang März hatte der Rechtsdienst der Erziehungsdirektion entschieden, dass einer der vier Gymnasiasten nach den Osterferien wieder den Unterricht besuchen dürfe. Die Behörde verkürzte somit den temporären Ausschluss dieses Schülers von zwölf auf acht Wochen.

In neuen Zwischenverfügungen hat nun der Rechtsdienst entschieden, zwei weitere Schüler ebenfalls wieder zum Unterricht zuzulassen. Auch diese dürfen somit seit Dienstag provisorisch den Unterricht am Gymnasium Köniz-Lerbermatt im Berner Vorort Köniz besuchen.

Bei dieser Ausgangslage bleibe es allerdings möglich, dass der Rest der Disziplinarmassnahme zu einem späteren Zeitpunkt vollzogen werde, teilte die Erziehungsdirektion mit. Sie will über die Beschwerden der Gymnasiasten in den kommenden Wochen entscheiden.

Für die drei Schüler, die an das Gymnasium zurückkehren dürfen, könnte es nun möglich sein, doch noch in diesem Sommer die Maturitätsprüfung abzulegen. Den Entscheid darüber fällt die kantonale Maturitätskommission.

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