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EU-Gerichtshof begrenzt Patentverbot auf menschliche Embryonen

(Keystone-SDA) Das EU-weite Verbot eines Patents auf menschliche Embryonen gilt nur dann, wenn sich aus den benutzten Stammzellen auch ein Mensch entwickeln kann. Dies hielt der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einem Urteil fest.

Zellen, aus denen sich trotz Stimulation “in keinem Fall” ein Mensch entwickeln könne, seien auch keine “menschlichen Embryonen”, wie der Gerichtshof in Luxemburg verkündete. Damit sei die Verwendung eines solchen Organismus’ “zu industriellen oder kommerziellen Zwecken grundsätzlich patentierbar”, heisst es im Urteil.

Danach hat die kanadische International Stem Cell Corporation (ISCO) gute Chancen auf ein Patent in der EU für ein Verfahren zu Herstellung pluripotenter Stammzellen. Dies sind Stammzellen, die sich zu jeder beliebigen Körperzelle entwickeln können, nicht aber zu einem Menschen.

Wegen ihrer Vielseitigkeit gelten sie als besonders geeignet für die Behandlung verschiedenster Krankheiten, etwa Parkinson. Die ISCO erzeugt die pluripotenten Stammzellen aus sogenannten Parthenoten.

Das sind unbefruchtete Eizellen, bei denen durch eine Verbindung von chemischer mit mechanischer oder elektrischer Stimulierung die Zellteilung angestossen wurde. Weil solchen Parthenoten das männliche Erbgut fehlt, können sie sich aber nicht zu einem Menschen entwickeln.

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