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EU-Staaten verlängern Zulassung von Glyphosat um fünf Jahre

Nach langem Streit haben sich die EU-Staaten am Montag in Brüssel darauf geeinigt, den Unkrautvernichter in der EU für weitere fünf Jahre zuzulassen. KEYSTONE/MANUEL LOPEZ sda-ats

(Keystone-SDA) Das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat darf weitere fünf Jahre in der EU zugelassen werden. Die EU-Staaten stimmten im Berufungsausschuss am Montag in Brüssel mehrheitlich für einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission.

Insgesamt seien 18 von 28 EU-Mitgliedsstaaten dafür gewesen, teilte eine Sprecherin der EU-Kommission mit. Neun Staaten votierten dagegen. Dem Vernehmen nach waren dies Österreich, Frankreich, Italien, Belgien, Griechenland, Kroatien, Zypern, Luxemburg und Malta. Portugal soll sich der Stimme enthalten haben.

Der französische Präsident Emmanuel Macron erklärte am Montagabend per Twitter, der Einsatz des umstrittenen Mittels werde untersagt, sobald es eine Alternative gebe – spätestens aber in drei Jahren.

Damit endet ein monatelanges Patt der EU-Staaten, bei dem weder eine Mehrheit für noch gegen Glyphosat zustande kam. Denn der Entscheid musste mit einer qualifizierten Mehrheit gefällt werden, damit er gültig ist.

Das sind mindestens 16 EU-Mitgliedsstaaten, die für 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen. Möglich wurde der Beschluss am Montag unter anderem deshalb, weil Deutschland, das sich bisher enthalten hatte, nunmehr dafür stimmte.

Wäre im Berufungsverfahren keine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten zustande gekommen, hätte – wie schon 2016 – die EU-Kommission über die Glyphosat-Verlängerung entscheiden müssen. Die bisherige Zulassung für das Herbizid läuft am 15. Dezember aus.

Unterschiedliche Studien

Ursprünglich hatte sich die EU-Kommission für eine Verlängerung der Lizenz um zehn Jahre ausgesprochen. Dafür bekam sie aber im Kreis der EU-Mitgliedsländer keine Unterstützung. Deshalb ging die Brüsseler Behörde auf sieben Jahre und später schliesslich auf fünf zurück.

Grund für den Streit unter den EU-Staaten ist eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Glyphosat als “wahrscheinlich krebserregend” für den Menschen einstuft. Untersuchungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und der Chemikalienagentur ECHA sowie aus Kanada und Japan bestätigen diesen Verdacht allerdings nicht.

Mit dem Entscheid der EU-Staaten wurde der Wirkstoff Glyphosat nun EU-weit für die kommenden fünf Jahre zugelassen. Dieser ist Bestandteil von Herbiziden – etwa des umsatzstarken Mittels Roundup des US-Saatgutriesen Monsanto. Es liegt aber in der Kompetenz der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, ob sie Unkrautvernichtungsmittel wie Roundup zulassen wollen oder nicht.

Gemischte Reaktionen

Die Konsumentenschutzorganisation Foodwatch reagierte mit scharfer Kritik auf den Beschluss. “Wirtschaftliche Interessen erhalten Vorrang vor dem Gesundheitsschutz und vor ökologischen Belangen”, erklärte Geschäftsführer Martin Rücker.

Auch Greenpeace kritisierte: “Die Leute, die uns vor gefährlichen Pflanzenschutzmitteln schützen sollen, haben ihren Job nicht erledigt und das Vertrauen missbraucht, das ihnen die Europäer entgegenbrachten.”

Der deutsche Industrieverband Agrar begrüsste zwar die Verlängerung der Genehmigung, zeigte sich aber enttäuscht darüber, dass sie nur fünf Jahre gelten soll. Für ihn wäre eine Verlängerung von 15 Jahren angebracht gewesen.

In der Schweiz erlaubt

Die Diskussionen in der EU hatten auch die Schweizer Politiker auf das Thema Glyphosat aufmerksam gemacht. Sie forderten einen Bericht vom Bundesrat, denn das Herbizid wird auch in der Schweiz eingesetzt. Die Stiftung für Konsumentenschutz geht von jährlich 300 Tonnen aus.

Laut ersten, auf der Internet-Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) publizierten Ergebnissen enthalten rund 40 Prozent der Lebensmittel messbare Spuren von Glyphosat – allerdings in geringen Mengen, die unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen.

Das Monitoring sei noch nicht abgeschlossen, aber diese erste Beurteilung bestätige, dass die Glyphosat-Rückstände in den Lebensmitteln keine Gefahr für die Gesundheit darstellen, schreibt das BLV weiter. Insgesamt werden über 230 Lebensmittelproben auf Rückstände des Pflanzenschutzmittels hin untersucht.

Gemäss Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist der Gebrauch von Glyphosat in der Schweiz nur “unter präzisen Bedingungen” erlaubt. Dessen Anwendung “kurz vor der Ernte”, wie dies im Ausland etwa zur Reifebeschleunigung in Getreide möglich sei, “ist in der Schweiz nicht zugelassen”.

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