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EU will weniger Tierversuche und besseren Schutz für Versuchstiere

(Keystone-SDA) Brüssel – In der EU gelten bald strengere Vorgaben für den Schutz von Versuchstieren. Das EU-Parlament hat am Mittwoch einer überarbeiteten EU-Richtlinie zugestimmt, welche Tierversuche grundsätzlich reduzieren soll.
Ziel der abgeänderten EU-Richtlinie ist der bessere Schutz der zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Versuchstiere. Dabei will die EU den Grundsatz der “drei R” vollständig umsetzen: reduce, refine, replace (vermindern, verbessern, vermeiden).
Dazu gehören alternative Methoden mit Verzicht auf Tierversuche. Weiter steht die Verbesserung der Behandlung von Versuchstieren im Vordergrund. Vorgesehen ist ein EU-Referenzlaboratorium für die Validierung alternativer Methoden, das von den Mitgliedstaaten durch geeignete Speziallabors unterstützt wird.
Strikte Regeln in der Schweiz
In der Schweiz befasst sich die Stiftung “Forschung 3R” damit, die Forschung auf dem Gebiet der Alternativmethoden zu Tierversuchen durch Finanzierung von Forschungsprojekten zu fördern. Sie unterstützt vordringlich Projekte zur Erforschung neuer Methoden oder zur Weiterentwicklung bekannter Methoden.
Jährlich stehen dafür rund 700’000 Franken zur Verfügung, wie die Stiftung auf ihrer Internetseite schreibt. Die Mittel stammen paritätisch vom Bundesamt für Veterinärwesen und der Interpharma, dem Verband der forschenden pharmazeutischen Industrie. In der Schweiz wurden 2009 nach Angaben des BVET 706’104 Tiere für Tierversuche verwendet
Die Schweiz hat nach Angaben des BVET eine der umfassendsten Tierschutzgesetzgebungen weltweit. Der Bereich Tierversuche werde besonders strikte geregelt: Für jeden Tierversuch muss in der Schweiz ein Gesuch gestellt werden, welches von einer unabhängigen kantonalen Kommission mit Vertretern von Tierschutzorganisationen beurteilt und von der kantonalen Behörde bewilligt wird.
Der Bund übt die Oberaufsicht aus und kann bei kantonalen Entscheiden intervenieren. Die verschiedenen Schritte werden ab dem 1. Januar 2011 in einem elektronischen Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche abgewickelt. Die entsprechende Verordnung hat der Bundesrat am 1. September verabschiedet.

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