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Fall Sika könnte noch länger dauern

Der Steit um Sika hat sich bisher nicht abgekühlt. (Symbol). KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER sda-ats

(Keystone-SDA) Beim Streit um Sika scheint keine Lösung in Sicht. Solange die Anwälte am Ruder sind, wird es wohl auch keine geben. Dies sagt Georg Stucky, ehemaliger Verwaltungsrat bei Sika, im Interview mit der “Zentralschweiz am Sonntag”.

“Die Juristen verdienen fürstlich, solange der Streit anhält”, sagt Stucky, der selbst Jurist ist. “Solange sich die Familie an ihre Anwälte hält, gibt es keine schnelle Lösung”, sagt er. Der Streit dauert seit Dezember 2014. Der Fall liegt inzwischen vor Gericht.

Kenner des Falls prognostizierten einen Entscheid eigentlich für diesen Sommer. Stucky scheint nicht daran zu glauben. Für eine Lösung brauche es einen Mediator, sagt er.

Im Kern geht es im Sika-Streit um den Verkauf des Unternehmens an die französische Saint-Gobain. Die Familienerben wollen ihre Anteile verkaufen, indem sie die Familienholding verkaufen. Dagegen stemmen sich der Verwaltungsrat und das Management mit allen Mitteln.

Juristisch beruft sich der Verwaltungsrat auf einen Vinkulierungspassus in den Statuten. Demnach kann der Verwaltungsrat einen Aktionär ablehnen, der mehr als 5 Prozent der Namenaktien hält. Die Familienerben stellen sich auf den Standpunkt, dass sie gar nicht die Namenaktien, sondern die Familien-Holding verkaufen.

Stucky, heute 85-Jährig, ist ehemaliger Zuger Finanzdirektor und ehemaliger Nationalrat. Er war als Verwaltungsrat bei Sika dabei, als die Vinkulierungsklausel eingeführt wurde, über die nun vor Gericht gestritten wird.

Anlass für die Einführung 1993 seien Expansionspläne in den Osten und den Fernen Osten gewesen, sagt er. Sika habe Chancen gesehen, aber keine Mittel gehabt.

“Wir mussten also Geld beschaffen”, sagte Stucky, der von 1985 bis 2001 im Sika-Verwaltungsrat sass. Doch durch die Kapitalerhöhung wären die Stimmrechte der Familie unter 50 Prozent gesunken. Darum machten der damalige Präsident Kurt Furgler sowie Romuald Burkard, der damals die dritte Generation der Gründerfamilie repräsentierte, den Vorschlag einer Aufteilung von Namen- und Inhaberaktien.

Die Namenaktien waren zugleich Stimmrechtsaktien und gehörten der Familie Burkard. Durch die ungleiche Aufteilung kam die Familie wieder zu über 50 Prozent der Stimmen. Als Ausgleich wurde gemäss Stucky eine Vinkulierungsklausel in den Statuten vorgeschlagen, mit dem Ziel, dass der Verwaltungsrat bei einem künftigen Käufer der Familienaktien mitreden kann. Aus seiner Sicht ist darum der Verkauf an Saint-Gobain nicht rechtens.

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