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FCZ zieht im “Fall Fringer” nicht vors Bundesgericht

(Keystone-SDA) Der FC Zürich zieht den “Fall Rolf Fringer” nicht weiter. Die beiden Parteien einigen sich laut dem FC Zürich auf der Basis des Urteils des Obergerichts Zürich vom 5. Dezember 2014 “gütlich”.

Zudem akzeptieren sie dieses sportlich und erklären ihre früheren Meinungsverschiedenheiten als beendet, heisst es weiter.

Das Obergericht des Kantons Zürich hatte im letzten Monat im Streit zwischen dem FC Zürich und seinem früheren Trainer Rolf Fringer das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts von vor einem Jahr in Zürich bestätigt. Demnach war die fristlose Kündigung von Fringer im November 2012 nicht rechtens.

FCZ-Präsident Ancillo Canepa hatte Fringer wegen “vereinsschädigender Äusserungen” im November 2012 nach nur fünf Monaten fristlos entlassen. Der frühere Nationaltrainer und aktuelle Sportchef des FC Luzern wehrte sich juristisch gegen die Entlassung und Einstellung der Lohnzahlungen und erhielt dann auch in zweiter Instanz recht.

Der FC Zürich besass die Möglichkeit, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Nach einer entsprechenden Prüfung der Sachlage verzichtete der Super-League-Klub aber auf diesen Schritt. Der heute 58-jährige Fringer besass einen bis Juni 2014 laufenden Vertrag und pochte auf die Zahlung von rund einer halben Million Franken.

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