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Fluggäste können künftig umfangreicher Schadenersatz beanspruchen

Dieser Inhalt wurde am 13. Oktober 2011 - 19:53 publiziert
(Keystone-SDA)

Wird ihr Flug abgesagt, können Reisende künftig umfangreicher Schadensersatz geltend machen. Ihnen steht in bestimmten Fällen auch eine Entschädigung für den immateriellen Schaden zu.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Donnerstag können Fluggäste neu für verpasste Urlaubsfreuden bis zu 4750 Euro verlangen. Dabei bezog sich das Gericht auf das internationale Übereinkommen von Montreal zur Beförderung im Luftverkehr.

Darüber hinaus weiteten die Richter die Definition für einen annullierten Flug aus: Als abgesagt gilt ein Flug neu, wenn er nicht startet. Der Begriff umfasst zudem auch den Fall, dass ein Flugzeug gestartet ist, anschliessend aber zum Ausgangsflughafen zurückkehren muss und die Passagiere auf andere Flüge umgebucht werden.

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