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Forschungsstreit: Zürcher Bildungsdirektorin Aeppli verteidigt sich

(Keystone-SDA) Die Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) fühlt sich im Streit um den Abgang eines Forschers am Zürcher Unispital nicht zuständig. Die betroffenen Parteien müssten den Konflikt eigenständig lösen, sagt die Regierungsrätin. Der Fall schade jedoch dem Ruf der Uni.

Sie habe “Verständnis” dafür, dass der Forscher seine Lage “als schwierig” betrachte, sagte Aeppli in einem Interview mit dem “Tages-Anzeiger” vom Samstag. Sie sei zudem froh, dass sich die Kommission für die Aufsicht über Bildung und Gesundheit der Sache annehme. Damit könnten sich auch jene ein Bild machen, die dem Regierungsrat misstrauten.

Aus ihrer Sicht gebe es aber keine Unklarheiten im Fall. Für die Beilegung eines arbeitsrechtlichen Konflikts sei weder der Universitätsrat noch sie als dessen Präsidentin zuständig, sagte Aeppli.

Die Klärung der Frage über die Verwendung der Ergebnisse müsse “zwischen dem ehemaligen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen”. Ihres Wissen seien die Parteien daran, das zu tun. Der Streit sei eine Rechtsfrage, die nur zwischen den betroffenen Parteien geklärt werden könnten.

Aeppli räumt im Interview ein, dass ein solcher Fall der Reputation der Universität Zürich schade: “Medizinische Forschung betrifft beide Institutionen, und wenn etwas schiefläuft, stehen beide in der Kritik.”

Forscher hat keinen Zugang zu seinen Ergebnissen

Der Streit dreht sich um einen Forscher, der im Mai 2009 nach Querelen mit seinem Vorgesetzten seine Stelle am Zürcher Universitätsspital gekündigt hatte. Seither konnte er seine Arbeit an zwei eigenen Forschungsprojekten nicht mehr fortsetzten.

Der Mann hat vor Gericht mehrmals Recht erhalten, aber dennoch keinen Zugang zu seinen Forschungsergebnissen. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) unterstützte die Forschung finanziell, als der Betroffene noch am Universitätsspital arbeitete.

Nachdem das Universitätsspital trotz Abwesenheit des Projektleiters weiterhin SNF-Gelder ausgegeben hatte, untersuchte der SNF den Fall und warf dem Spital “wissenschaftliches Fehlverhalten” vor.

Der Zürcher Regierungsrat stellte sich dagegen auf den Standpunkt, es habe sich um “projektbezogene” und nicht persönlich an den Professor gebundene Gelder gehandelt. Mittlerweile wurden dem SNF aber aufgrund eines Bundesratsentscheids rund 12’000 Franken zurückgezahlt.

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