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Frauen verdienen im Schnitt 14 Prozent weniger als Männer

(Keystone-SDA) Trotz Verfassungsartikel und Gesetz ist die Gleichstellung der Frau in der Schweiz in den vergangenen Jahren nur schleppend vorangekommen. In der Lohngleichstellung seien sogar Rückschritte zu verzeichnen, kritisiert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) anlässlich des internationalen Tages der Frau.

Die Diskriminierung ist in Verbänden, Stiftungen und Genossenschaften allerdings deutlich geringer als in der Privatwirtschaft. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Universität Freiburg.

Die im Auftrag des Bundesamtes für Statistik und des Eidg. Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau veröffentlichte Studie zeigt, dass Frauen in der Schweiz durchschnittlich rund 14 Prozent weniger verdienen als Männer – und dies in vergleichbaren Positionen und bei gleichem Beschäftigungsgrad. Im mittleren Management wächst der Unterschied auf durchschnittlich 22 Prozent und im oberen Management sogar auf 31 Prozent.

In gemeinnützigen Organisationen wie Verbänden, Stiftungen und Genossenschaften bestehen zwar ebenfalls Lohnunterschiede zu Ungunsten der Frauen, aber sie fallen deutlich geringer aus als in gewinnorientierten Unternehmen: Im oberen Management machen sie fünf Prozent aus und im mittleren Management sieben Prozent, wie die Auswertung von Lohndaten aus den vergangenen zehn Jahren zeigt.

Die im SGB zusammengeschlossenen 16 Einzelgewerkschaften rufen für den 14. Juni zu einem nationalen Aktions- und Streiktag auf – unter dem Motto: “Achtung. Fertig. Frauen los!”. Verwiesen wird auf die Abstimmung zum Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung vor 30 Jahren und auf den Frauenstreik vor 20 Jahren.

Dezentrale Aktionen wie Streikpausen in den Betrieben, Protestversammlungen, ad-hoc-Kundgebungen, Demonstrationen in den Städten und Feste sollen am 14. Juni “für neue Bewegung in der Gleichstellung sorgen”. Als zentrale Forderungen nennt der SGB in einer Mitteilung Lohngleichheit, bessere Mindestlöhne, ausreichend Kita-Plätze, Umverteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit sowie Vaterschafts- und Elternzeit.

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