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Freier soll wegen Tötung einer Prostituierten verwahrt werden

(Keystone-SDA) Weinfelden TG – 20 Jahre Haft und lebenslängliche Verwahrung: Das fordert die Anklage für einen vorbestraften Schweizer, der 2008 in Märstetten TG eine Prostituierte erstochen haben soll. Der 43-Jährige hat die Bluttat am Dienstag vor dem Bezirksgericht Weinfelden bestritten.
Dem wegen Vergewaltigung und Gewaltdelikten mehrfach vorbestraften Mann wird vorgeworfen, in der Nacht auf den 27. August 2008 in seiner Wohnung im thurgauischen Märstetten eine 30-jährige thailändische Sexarbeiterin mit einem Messer umgebracht zu haben.
Die Tote soll er dann in einen Koffer gepackt, mit dem Töffli in einen Wald transportiert und einen Abhang hinuntergeworfen haben. Die Leiche wurde trotz intensiver Suche erst einen Monat nach dem Verschwinden der Frau in einem Wald bei Märstetten gefunden.
Laut Anklage soll der Mann ausserdem seine frühere Lebenspartnerin, mit der er eine Tochter hat, mehrmals sexuell missbraucht haben. Wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher qualifizierter sexueller Nötigung fordert die Anklage eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren.
Lebenslang verwahren
Nach dem Verbüssen der Strafe soll der Mann lebenslänglich verwahrt werden. Es wäre das erste Mal seit der Annahme der Verwahrungs-Initiative, dass ein Gericht in der Schweiz eine solche, nicht überprüfbare Verwahrung aussprechen würde.
Der Verteidiger des Angeklagten lehnt dies ab. Falls das Gericht zu einem Schuldspruch komme, solle es eine gewöhnliche Verwahrung aussprechen, sagte er vor Gericht. Diese müsste alle zwei Jahre überprüft werden. “Niemand weiss heute, was der Angeklagte nach der Verbüssung der Strafe für ein Mensch ist”, sagte sein Verteidiger.
Angeklagter bestreitet Tat
Der Angeklagte streitet die Tat ab. Er könne die Frau gar nicht getötet haben, sagte er am Dienstag vor dem Bezirksgericht Weinfelden. Diese sei erst ums Leben gekommen, als er bereits in Haft war. Zur fraglichen Zeit sei er auf einer Beizentour gewesen.
Er habe die Prostituierte nicht bestellt. Sein Handy, von dessen Nummer die Frau gebucht worden war, habe er verloren oder es sei ihm gestohlen worden.
Wie DNA-Spuren der Getöteten auf seinen Penis und in seine Wohnung gekommen seien, wisse er nicht. “Das sind ominöse Spuren”, antwortete er auf die entsprechende Frage des Gerichtspräsidenten.

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