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Freispruch für Hilfsarbeiter nach tödlichem Unfall im Letzigrund

(Keystone-SDA) Zürich – Das Zürcher Obergericht hat einen 35-jährigen Hilfsarbeiter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der Mann aus Mazedonien stand wegen eines Unfalls vor Gericht, der sich beim Bau des neuen Letzigrund-Stadions ereignet hatte.
Der Unfall geschah am 15. Mai 2007. Kurz vor Mittag stürzte bei der Baustelle des Stadions ein Gerüst ein. Zwei mazedonische Bauarbeiter fielen mit einer Plattform rund 15 Meter in die Tiefe. Der mazedonische Hilfsarbeiter überlebte mit schwersten Verletzungen, sein 43-jähriger Vorgesetzter kam ums Leben.
Das Bezirksgericht hatte den 35-jährigen Hilfsarbeiter im Sommer 2009 wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Das Gericht machte ihn für den Unfall verantwortlich, weil er einen falschen Keil herausgeschlagen habe. Die Richter sahen damals jedoch wegen der schweren Nachwirkungen des Unfalls von einer Bestrafung ab.
Der Hilfsarbeiter machte in der Berufungsverhandlung vor Obergericht geltend, er sei erst wenige Tage auf der Baustelle gewesen und vom Vorgesetzten nicht instruiert worden. Er sei sich deshalb nicht bewusst gewesen, dass er einen falschen Keil herausgeschlagen habe.
In seinem Urteil kam das Obergericht zum Schluss, dem mazedonischen Bauarbeiter könne keine pflichtwidrige Unvorsichtigkeit nachgewiesen werden. Es sei nicht auszuschliessen, dass der Beschuldigte tatsächlich vom Vorgesetzten nicht richtig instruiert worden sei und sich der Unfall aufgrund von Inkompetenz ereignet habe.
Das Gericht sprach dem Mazedonier ein Schmerzensgeld von 6000 Franken für die unrechtmässig erlittene Haft von 74 Tagen zu. Zudem werden ihm 8500 Franken Prozesskosten vergütet.

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