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Freispruch für Tessiner und Waadtländer Ex-Polizisten

(Keystone-SDA) Das Bundesstrafgericht hat den ehemaligen Tessiner Drogenfahnder Fausto Cattaneo und den Chef der Waadtländer Sicherheitspolizei am Mittwoch freigesprochen. Es folgte damit dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die überraschend einen Freispruch gefordert hatte.

Den beiden Männern war Irreführung der Justiz, Verleumdung und Freiheitsberaubung vorgeworfen worden. Sie wurden von allen Anklagepunkten freigesprochen.

Es sei nicht möglich gewesen, den Vorsatz für die falschen Anschuldigungen zu beweisen, begründete Bundesrichter Giuseppe Muschietti das Urteil. Cattaneo und der Chef der Waadtländer Sicherheitspolizei hätten nicht mit letzter Sicherheit wissen können, dass ihre übermittelten Informationen falsch gewesen seien.

Den beiden Männern war vorgeworfen worden, 2003 Bundesanwälte mit Falschinformationen dazu angestiftet zu haben, einen heutigen Bundespolizisten unter dem Verdacht von Drogendelikten, Geldwäscherei und Bestechlichkeit zu verhaften und acht Tage in Untersuchungshaft zu halten.

Vor Gericht hatte Bundesstaatsanwalt Jürg Blaser Ende September überraschend einen Freispruch für die beiden Angeklagten gefordert. Er distanzierte sich damit von der Anklageschrift seines Vorgängers Felix Reinmann.

Hohe Entschädigungen für die Freigesprochenen

Das Bundesstrafgericht kam am Mittwoch der Forderung der Staatsanwaltschaft nach und sprach die beiden Angeklagten nicht nur von jeder Schuld frei, sondern sicherte ihnen auch Entschädigungssummen im sechsstelligen Bereich zu. Cattaneo erhält rund 172’277 Franken und der Waadtländer Polizist rund 133’066 Franken. Für die Verfahrenskosten muss die Eidgenossenschaft aufkommen.

Er habe niemals die Absicht gehabt, seinen früheren Kollegen zu verleumden, hatte Cattaneo zum Prozessauftakt gesagt. “Ich wollte nur die ganze Wahrheit über die zweifelhaften Machenschaften von gewissen Tessiner Polizisten in der Anti-Drogen-Operation in Frankreich aufdecken.”

“Die Dinge sind nun wieder klar und einfach geworden wie sie bereits am Anfang waren”, sagte der Waadtländer Polizeikadermann im Anschluss an die Urteilsverkündung vor Medienvertretern. Nur zwischendurch habe sich die Angelegenheit verkompliziert.

Man sei froh, dass der Fall nun abgeschlossen sei. Die Bundesanwaltschaft habe den Fall, dessen Anfänge bis in den Beginn der 1990-er Jahre zurückreichen, bereits im Jahr 2011 beenden wollen, sagte Bundesstaatsanwalt Jürg Blaser im Anschluss an die Urteilsverkündigung auf Anfrage.

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