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Genetische Analysen von Brustkrebsgewebe ab 2015 kassenpflichtig

(Keystone-SDA) Die genetischen Untersuchungen von Brustkrebsgewebe werden ab dem 1. Januar 2015 von der Grundversicherung abgedeckt. Dies hat das Innendepartement (EDI) entschieden. Die Vergütung ist auf drei Jahre befristet.

Gemäss ersten Studien lasse sich mit genetischen Analysen zuverlässiger beurteilen, ob bei einer Brustkrebspatientin eine Chemotherapie sinnvoll sei oder ob auf diese verzichtet werden könne, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Dienstag mit.

Per Anfang des nächsten Jahres werden zudem weitere Leistungen im Zusammenhang mit Brustkrebs in die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufgenommen: Dazu gehört die Teilrekonstruktion der Brust.

Bisher bezahlte die Grundversicherung gemäss BAG lediglich dann, wenn die gesamte Brust rekonstruiert werden musste. Aufgrund des medizinischen Fortschritts reiche es heute in immer mehr Fällen aus, nur noch einen Teil der Brust zu amputieren.

Ausserdem ist ab 1. Januar neu auch die sogenannte Asymmetriekorrektur an der gesunden Brust kassenpflichtig. Dabei wird die gesunde Brust entsprechend dem Eingriff an der kranken Brust verkleinert.

Eine Aufnahme der Asymmetriekorrektur in die obligatorische Krankenversicherung forderte jüngst die SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen (BE) per Motion. Jährlich benötigten rund 1000 Frauen eine solche Korrektur. Der Bundesrat empfahl den Vorstoss zur Annahme, im Nationalrat regte sich im September allerdings Widerstand, die Diskussion wurde verschoben.

Daneben hat das EDI weitere Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) vorgenommen – von der Grundversicherung wird ab Anfang 2015 unter anderem die Fernüberwachung von Herzpatienten übernommen.

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