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Genfer Justiz ermittelt gegen Velofahrer wegen fahrlässiger Tötung

Tödliche Unfälle zwischen Velofahrern und Fussgängern sind in der Schweiz extrem selten. (Symbolbild) KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER sda-ats

(Keystone-SDA) Die Genfer Staatsanwaltschaft führt gegen einen Velofahrer ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung. Der Velofahrer hatte im Juli einen 44-jährigen Fussgänger überfahren. Der Fussgänger verstarb nach dem Unfall.

Der Vorwurf wegen fahrlässiger Tötung wurden der Nachrichtenagentur sda vom Anwalt des Velofahrers, Robert Assaël, bestätigt. Über die Ermittlungen hatte am Freitag die Zeitung “Tribune de Genève” berichtet.

In der Schweiz komme es extrem selten zu solchen Verfahren, fügte Assaël an. Im Kanton Genf wurde 2005 ein Rentner durch einen Velofahrer tödlich verletzt. Im Kanton Freiburg verstarb 2008 ein Mann nach einem Unfall mit einem Velofahrer.

Im Genfer Verfahren steht die Frage im Zentrum, ob der Velofahrer ein Rotlicht missachtet hat. Das Opfer befand sich auf einem Fussgängerstreifen. Beide Personen wurden beim Unfall verletzt.

Der Fussgänger erlag seinen schweren Verletzungen drei Wochen nach dem Unfall im Spital. Die Genfer Staatsanwaltschaft befragt nun zunächst Zeugen des Unfalls. Ob Anklage erhoben wird, entscheidet sich zu einem späteren Zeitpunkt.

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