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Gericht entscheidet: Rolling Stones sind selbständige Künstler

(Keystone-SDA) Potsdam – Die Musiker der britischen Rockband Rolling Stones haben es jetzt schwarz auf weiss: Sie sind Künstler und keine Angestellten. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam in einer veröffentlichten Entscheidung festgehalten.
Im Verfahren war zu klären, ob und in welchem Umfang die deutsche Veranstalterin der Rolling Stones-Tournee 1998/99 “Bridge to Babylon Tour” Abgaben an die Künstlersozialkasse zu entrichten hat. Dabei ging es um 320’000 Euro, die die Veranstalterin nach diesem Entscheid an die Kasse zahlen muss.
Veranstalter müssen Künstlersozialabgaben auch auf die Gagen entrichten, die ihre ausländischen Vertragspartner an selbstständige Künstler für Konzerte in Deutschland zahlen.
Im Fall der Rolling Stones hatte die Veranstalterin damit argumentiert, dass die Musiker als Beschäftigte der amerikanischen Gesellschaft RS Tours Inc. angesehen werden müssten. Die Potsdamer Richter entschieden jedoch, dass Mick Jagger und Kollegen selbstständige Künstler seien.
Die Künstlersozialversicherung (KSK) ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die KSK ist für die Beitragserhebung zuständig. Sie finanziert sich zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten, der Rest stammt aus pauschal umgelegten Künstlersozialabgaben sowie aus der der Bundeskasse.

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