Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Gericht lehnt Antrag auf Haftbefehl gegen Samsungs De-facto-Chef ab

Wird nicht in Haft gesetzt: Samsung-De-Facto-Chef Lee Jae Yong, der sich mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert sieht. KEYSTONE/YONHAP/LEE SANG-HAK sda-ats

(Keystone-SDA) Ein Gericht in Südkorea hat einen Antrag auf Haftbefehl gegen den wegen Bestechung beschuldigten De-Facto-Chef des Mischkonzerns Samsung abgelehnt. Hintergrund der Vorwürfe gegen Lee Jae Yong ist der Korruptionsskandal um eine Vertraute der Präsidentin Park Geun Hye.

Es sei schwierig, einen Grund für eine Verhaftung Lees und für deren Notwendigkeit zu erkennen, teilte das Bezirksgericht in Seoul am Donnerstag laut südkoreanischen Medienberichten mit. Südkoreas grösster Konzern soll im Gegenzug für die Förderung von Organisationen von Parks Freundin Choi Soon Sil politische Unterstützung für die Fusion zweier Firmentöchter erhalten haben.

Südkoreas gewählter Präsidentin Park Geun Hye wurden im vergangenen Monat wegen Korruptionsvorwürfen die Amtsvollmachten entzogen. Wenn das Verfassungsgericht des Landes die Entscheidung des Parlaments bestätigt, kann Park nicht ins Amt zurückkehren.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft