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Gericht lehnt Beweisanträge im Schenkkreis-Prozess ab

(Keystone-SDA) Im Prozess zum Dreifachmord von Grenchen vom Juni 2009 hat das Solothurner Obergericht sämtliche Beweisanträge der Verteidiger abgelehnt. Damit nimmt das Appellationsverfahren seine normale Fortsetzung mit den Plädoyers.

Alle drei Gutachten seien gleichzeitig und vom selben Gutachter erstellt worden, sagte Oberrichter Hans-Peter Marti zu den Anträgen der Verteidiger, die Angeklagten psychologisch neu einzuschätzen. Diese Gutachten hätten alle Fragen beantwortet.

Die Expertisen seien zu einem früheren Zeitpunkt von keinem der Verteidiger kritisiert worden. Auch auf die Befragung weiterer Zeugen will das Obergericht verzichten. Im Rahmen des Untersuchungsverfahrens seien über 160 Personen befragt worden, begründete Marti die Ablehnung dieses Gesuches.

Im Falle des an der Tat beteiligten früheren Spitzenleichtathleten lehnte es das Gericht ab, Fachartikel und Studien über Anabolika zu den Beweismitteln nehmen. Diese hätten beweisen sollen, dass Anabolika und andere Dopingmittel Aggressivität auslösen. Bei einer Dopingprobe beim Angeklagten nach der Tat seien weit weniger Substanzen zum Vorschein gekommen als dieser angegeben hatte.

Plädoyer-Marathon hat begonnen

Als erster Parteienvertreter hält derzeit Oberstaatsanwalt Hansjürg Brodbeck sein Plädoyer. Da die Anklage die Urteile der ersten Instanz akzeptiert und nicht weitergezogen hat, zieht Brodbeck das Strafmass – lebenslängliche Freiheitsstrasse für alle drei Angeklagten – auch nicht in Zweifel.

Beim Dreifachmord von Grenchen sei eine ganze Familie kaltblütig ausgelöscht worden, sagte der Oberstaatsanwalt. Die Tat erinnere in ihrer Brutalität an Morde im Milieu des organisierten Verbrechens.

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