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Gerichtshof: Timoschenko wurde willkürlich in Haft genommen

(Keystone-SDA) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Ukraine wegen willkürlicher Inhaftierung der Oppositionsführerin Julia Timoschenko verurteilt. Die Anordnung der Untersuchungshaft gegen die ehemalige Regierungschefin sei aus sachfremden Gründen erfolgt, urteilten die Richter.

Eine kleine Kammer des EGMR in Strassburg stellte einstimmig Verstösse gegen vier Grundrechte fest, darunter der Anspruch auf zügige Prüfung der Rechtmässigkeit eines Freiheitsentzugs. Insbesondere hoben die Richter hervor, dass die auf unbestimmte Zeit angeordnete Untersuchungshaft “willkürlich” gewesen und die Rechtmässigkeit dieser Haft “nicht angemessen geprüft” worden sei.

Die Kammer äusserte auch die Ansicht, dass die Untersuchungshaft nicht zur “Vorführung vor eine zuständige Gerichtsbehörde”, sondern “aus anderen Gründen” angeordnet worden war. In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung deuten die Strassburger Richter damit an, dass sie politische Motive hinter der Festnahme vermuten.

Zur Beschwerde Timoschenkos wegen mangelhafter medizinischer Betreuung stellten die Richter hingegen fest, diese sei unzulässig. Zwar habe es womöglich etwa wegen fehlender Heizung zeitweise Probleme gegeben. Doch hätten die ukrainischen Behörden ihrer Gesundheit “erhebliche Aufmerksamkeit” geschenkt.

Die gesundheitlich schwer angeschlagene Timoschenko war im August 2011 in Untersuchungshaft genommen und zwei Monate später wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die 52-jährige Oppositionspolitikerin wirft der Ukraine vor, sie aus politischen Gründen strafrechtlich verfolgt zu haben.

Ukraine will innert drei Monaten reagieren

Das Urteil des Gerichtshofs bedeutet nicht, dass Timoschenko automatisch aus der Haft freikommt. Die Umsetzung des Richterspruchs ist Sache der Ukraine. Die Entscheidung ist zudem noch nicht rechtskräftig; Kiew kann die Verweisung an die Grosse Kammer des Gerichtshofs beantragen.

Die Ukraine kündigte an, binnen drei Monaten auf den Richterspruch zu reagieren. “Wir müssen die Entscheidung zugestellt bekommen. Wir werden sie analysieren. Solange kann ich nichts kommentieren”, sagte der ukrainische Vertreter beim EGMR, Nasar Kultschizki.

Timoschenkos Verteidiger forderte die sofortige Freilassung seiner Mandantin. Die Politikerin müsse politisch und juristisch rehabilitiert werden, verlangte Sergej Wlassenko.

Timoschenkos Tochter Jewgenija hoffte auf eine rasche Freilassung ihrer Mutter. Das Gericht habe anerkannt, dass ihre Mutter eine “politische Gefangene” sei, sagte sie vor Journalisten in Kiew. Die ukrainischen Behörden müssten sie nun freilassen.

Timoschenko-Vertrauter nach EMGR-Urteil begnadigt

Im vergangenen Juli hatte der Gerichtshof bereits in einem ähnlichen Verfahren die Untersuchungshaft gegen einen Timoschenko-Vertrauten, den früheren Innenminister Juri Luzenko, als willkürlich verurteilt. Der ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch hatte ihn daraufhin Anfang April begnadigt. Die Begnadigung war als Versuch gewertet worden, die Beziehungen der Ukraine zur Europäischen Union wieder zu verbessern.

Im Fall von Oppositionsführerin Timoschenko zeigt sich der Staatschef aber weiterhin hart. Dabei verwies Janukowitsch kürzlich darauf, dass gegen die 52-Jährige derzeit noch zwei weitere Strafverfahren laufen, darunter eines wegen Mordes.

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