Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Gerichtskommission: Fahrlässigkeit bei Todesflug AF 447

(Keystone-SDA) Paris – Knapp eineinhalb Jahre nach dem mysteriösen Absturz einer Air-France-Maschine über dem Atlantik hat ein französisches Gericht den Angehörigen einer Stewardess eine Entschädigungszahlung von 20’000 Euro zugesprochen.
Die für die Opfer von Rechtswidrigkeiten zuständige Gerichtskommission CIVI geht davon aus, dass der Tod der 228 Menschen an Bord des Flugzeugs auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, wie der Radiosender “France Info” am Dienstagabend berichtete. Der Typ der in der Maschine eingesetzten Geschwindigkeitsmesser habe in der Unglücksnacht nicht zum ersten Mal versagt. Dies reiche aus, um auf den Tatbestand der fahrlässigen Tötung zu schliessen.
Die Entscheidung des Gerichtskommission aus Toulon ist bemerkenswert, weil bislang kein Abschlussbericht der Flugunfallermittler vorliegt. Sie hatten in der Vergangenheit wiederholt vor voreiligen Schlüssen gewarnt.
Klar ist derzeit nur, dass bei Flug AF 447 mitten in einer Unwetterfront mehrere Geräte und der Autopilot ausfielen. Der Ausfall der sogenannten Pitot-Sonden zur Geschwindigkeitsmessung hat nach bisherigen Erkenntnissen nicht allein zu der Katastrophe geführt.
Das Wrack und die Flugschreiber der Maschine sind bis heute trotz mehrerer Suchaktionen vorschollen. Lediglich 51 der 228 Opfer wurden nach dem Absturz am Pfingstmontag 2009 tot im Wasser entdeckt. Die Entschädigung für die Hinterbliebenen der Flugbegleiterin wird vom französischen Garantiefonds für die Opfer von Straftaten gezahlt.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft