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Gutachten ergibt bei allen Parteien verdächtige Mehrfachnennungen

(Keystone-SDA) Glarus – Der Glarner SVP-Politiker Siegfried Noser ist den Verdacht auf Wahlfälschung los. Das Verhöramt Glarus stellte eine Strafuntersuchung gegen ihn ein. Möglicherweise wurde bei den letzten Parlamentswahlen im Mai aber im grösseren Stil gemogelt.
Siegfried Noser aus Oberurnen wurde wegen auffälliger Doppelnennungen seines Namens verdächtigt, bei den Landratswahlen Ende Mai Wahlmanipulation begangen zu haben. Der Verdacht hat sich nicht erhärtet: Dem SVP-Politiker habe anhand eines Schriftgutachtens keine Fälschung von Wahlzetteln nachgewiesen werden können, teilte das Glarner Verhöramt am Freitag mit.
Auch eine angebliche Wahlbestechung bei einer früheren Wahl habe nicht genügend belegt werden können. Noser kann laut Angaben der Glarner Regierung bei der nächsten Sitzung des Landrates als Parlamentarier vereidigt werden.
Weiter füllte ein nicht gewählter Kandidat der SP zwar nachweislich drei Wahlzettel der Ehefrau und Nachbarn selber aus, handelte aber laut Verhöramt ohne Auftrag, Instruktion und Unrechtbewusstsein. Somit fehle es am Vorsatz. Der SP-Politiker machte sich nicht strafbar, muss jedoch die Verfahrenskosten zahlen.
Verdächtiges bei allen ParteienDie Glarner Regierung hatte im Zusammenhang mit Verdächtigungen auf Wahlmanipulation sämtliche Wahlzettel mit Handeinträgen im Wahlkreis Glarus Nord begutachten lassen. Ergebnis: Der Gutachter stellte bei allen Parteien Anhaltspunkte auf gesetzlich unzulässige Mehrfachnennungen fest. Total 1803 Wahlzettel wurden unter die Lupe genommen.
Bei der SVP, der grössten Fraktion, wurden 98 verdächtige Mehrfachnennungen festgestellt, bei der BDP 45, bei der FDP 33, bei der CVP 30, bei der SP 29 und bei den Grünen 4.
Noch ein GutachtenNach Regierungsangaben ergäbe sich gestützt auf die Gutacher-Resultate eine Sitzverschiebung im 60-köpfigen Parlament zu Gunsten der FDP und zu Lasten der SVP. Ob das Wahlergebnis korrigiert wird, hängt davon ab, ob bei gut 70 Wahlzetteln unzulässige Mehrfachnennungen mit so hoher Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass sie als erwiesen betrachtet werden können.
Die Regierung will diese Frage durch ein ergänzendes Gutachten klären. Das Ergebnis erwartet sie im Januar oder Februar nächsten Jahres.

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