Hannibal Gaddafi in Genf willkommen - Entscheid des Grossen Rates
Genf - Hannibal Gaddafi darf weiter nach Genf reisen. Der Genfer Grosse Rat lehnte am Freitagabend einen Antrag ab, den Sohn des libyschen Machthabers Muammar al-Gaddafi zur "persona non grata" in Genf zu erklären.
Die Abstimmung fand hinter verschlossenen Türen statt. Der Entscheid fiel einstimmig bei einer Enthaltung, wie der Liberale Renaud Gauthier im Anschluss gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte. Die Grossräte brauchten für ihren Entscheid gerade einmal fünf Minuten.
Den Antrag in Form einer Motion eingebracht hatte die rechtspopulistische "Mouvement Citoyen Genevois" (MCG). Deren Abgeordnete blieben der Abstimmung fern aus Protest gegen einen Entscheid hinter verschlossenen Türen, wie MCG-Präsident Eric Stauffer sagte. Stauffer hatte die Motion verfasst.
Kein einziger Grossrat wollte am Abend zur Debatte Stellung nehmen. Allerdings äusserte sich Grossratspräsident Guy Mettan in einem Communiqué: Die Mehrheit der Parteien im Grossen Rat seien zum Schluss gekommen, dass der menschliche und politische Preis der Affäre bereits gross genug sei.
Man habe deshalb auf weitere öffentliche Aufregung und unangemessene Äusserungen verzichten wollen, um nicht die Suche nach einer Lösung der Krise zu erschweren, erklärte Mettan. Er drückte den beiden Schweizer Geiseln Rachid Hamdani und Max Göldi seine Sympathie aus.
Nach der Abstimmung gab Mettan auch auf der Tribune des Grossen Rates eine entsprechende öffentliche Erklärung ab. Dabei wurde er jedoch von wütenden MCG-Parlamentariern gestört, den den Präsidenten mit Schimpftiraden und Pfiffen eindeckten.
Göldi war in der Nacht zum Montag in die Schweiz zurückgekehrt, nachdem er fast vier Monate in einem libyschen Gefängnis und insgesamt ein Jahr und elf Monate in Libyen festgehalten worden war. Hamdani konnte im Februar nach einem Jahr und sieben Monaten das Land verlassen.
Auslöser der Affäre war die vorübergehende Festnahme von Hannibal Gaddafi und dessen Ehefrau Mitte Juli 2008 in Genf wegen des Verdachts auf Misshandlung zweier Hausangestellter.