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Hinrichtung von geistig Zurückgebliebenem in USA verschoben

(Keystone-SDA) Die umstrittene Hinrichtung eines geistig zurückgebliebenen Häftlings im US-Bundesstaat Georgia ist bis auf weiteres verschoben worden. Die Bezirksrichterin Gail Tusan hatte am Donnerstag entschieden, die Hinrichtung von Warren Hill während ihrer Prüfung einer Beschwerde der Verteidigung zu vertagen.

Die Anklagevertreter hatten umgehend Berufung beim Obersten Gericht des Bundesstaates eingereicht. Hätten die dortigen Richter Tusans Anordnung für nichtig erklärt, hätte Hill wie geplant am Freitag um 19.00 Uhr Ortszeit (Samstag 01.00 Uhr MESZ) exekutiert werden können.

Doch ein Einspruch erfolgte nicht. Ein Sprecher des Justizministeriums in Georgia teilte mit, vor Montag sei damit nicht zu rechnen. Brian Kammer, der Anwalt des Todeskandidaten, zeigte sich erleichtert.

Bei der Beschwerde der Verteidigung geht es um die Zusammensetzung der Injektion, mit der Hill getötet werden soll. Hills Anwälte sind der Ansicht, die “extreme Geheimhaltung” der tödlichen Medikamente verstosse gegen die verfassungsmässigen Rechte des Verurteilten. Gesetze des Bundesstaates begrenzen die Angaben, die über den Inhalt der Todesspritze gemacht werden.

Richterin Tusan erklärte, die Verfassung gebe einem Verurteilten das Recht, die Umstände seiner Hinrichtung zu kennen. Bis sie eine endgültige Entscheidung über die Beschwerde der Verteidigung treffe, dürfe Hill nicht getötet werden.

Mehrmals aufgeschoben

Hills Hinrichtung wurde damit bereits zum fünften Mal verschoben: zunächst im Juli 2012. dann im Februar und schliesslich drei Mal diese Woche. Der 52-jährige Schwarze sitzt seit mehr als 20 Jahren im Todestrakt. Er war 1991 wegen der Ermordung eines Mithäftlings zum Tode verurteilt worden.

Ursprünglich war er wegen der Tötung seiner Freundin ins Gefängnis gekommen. Seine Anwälte argumentieren, dass der unterdurchschnittlich intelligente Hill geistig zurückgeblieben sei.

Der Oberste Gerichtshof der USA hatte 2002 entschieden, dass geistig Behinderte nicht hingerichtet werden dürfen. Er überliess es aber den einzelnen Bundesstaaten, geistige Behinderung zu definieren. In Georgia sind diese Fälle besonders strikt geregelt.

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