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Hundehalterin wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt

(Keystone-SDA) Das Schaffhauser Kantonsgericht hat am Mittwoch eine Hundehalterin wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Ihr Rottweiler hatte 2009 in Schaffhausen einen Vierjährigen schwer am Kopf verletzt.

Dabei wurde die 19-jährige Schwester, die dem Jungen zu Hilfe eilte, leicht verletzt. Dies wertete das Gericht als fahrlässige einfache Körperverletzung. Ausserdem verhängte das Kantonsgericht eine Busse in Höhe von 200 Franken wegen Übertretung des Hundegesetzes. Für die bedingte Freiheitsstrafe gilt eine Probezeit von zwei Jahren.

Der Staatsanwalt hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und 200 Franken Busse gefordert. Diese war so niedrig angesetzt, weil die Angeklagte verschuldet ist. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Die Beiss-Attacke ereignete sich Ende Juli 2009 auf dem Majorenacker, einem wenig frequentierten Privatgelände. Die damals 55-jährige Angeklagte spielte dort mit dem knapp einjährigen Hund Faruck, der ursprünglich ihrem Sohn gehörte. Dabei hatte sie das Tier nicht angeleint.

Als ein Vater mit seinen drei Kindern im Alter von 19, 10 und 4 Jahren im Auto angefahren kam und die Familie ausstieg, rannte der Rottweiler auf die Gruppe zu. Der Hund griff den Vierjährigen an und verletzte ihn schwer am Kopf.

Der Junge wurde in der Plastischen Chirurgie des Unispitals Zürich operiert und die entstandenen Narben mussten monatelang täglich nachbehandelt werden. Inzwischen seien die Wunden verblüffend gut verheilt, die Schädigung sei dennoch als “knapp schwer” zu werten, sagte der Gerichtsvorrsitzende.

Vorfall war absehbar

Die Beschuldigte sei sich, laut Staatsanwaltschaft, darüber im Klaren gewesen, dass es sich bei Faruck um einen Hund mit Gewaltpotenzial handelte und sie dem Tier nicht gewachsen gewesen sei. “Sie hat ihre Pflichten als Verantwortliche klar verletzt”, sagte der Staatsanwalt. Ihr Verschulden wiege schwer. Wäre der Hund an der Leine gewesen, hätte sich die tragische Attacke nicht ereignet.

Ähnlich argumentierte das Gericht. Ohne Leine hätte die Halterin mit dem Hund nur in einem umzäunten Gelände spielen dürfen, sagte auch der Richter.

Hund eingeschläfert

Kurz nach der Attacke wurde Faruck eingeschläfert. Nach diesem und einem weiteren Vorfall mit einem Rottweiler hat der Kanton Schaffhausen seine Liste potenziell gefährlicher Hunderassen ergänzt und verlangt nun auch für Rottweiler eine Bewilligungspflicht.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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