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Import von Silvester-Knallern unterliegt strengen Regeln

Aufgepasst bei der Einfuhr von Silvesterknallern: Wer Feuerwerkskörper aus dem Ausland importieren will, hat einige Regeln zu befolgen. (Archivbild) KEYSTONE/PETER SCHNEIDER sda-ats

(Keystone-SDA) Schweizerinnen und Schweizer kaufen ihr Silvester-Feuerwerk gerne im grenznahen Ausland ein. Nicht alle denken aber an die Einfuhrbestimmungen: Wer zum Beispiel mehr als 2,5 Kilogramm Raketen und Vulkäne einführt, macht sich strafbar.

Verboten sind auch Kracher, die am Boden explodieren, wie das Kommando der Grenzwachtregion II im Hinblick auf den Jahreswechsel informiert. Die Einfuhren von Feuerwerk vor Silvester hätten in den vergangenen Jahren eher zugenommen, sagt Grenzwachtsprecher Peter Zellweger auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

So beschlagnahmten Grenzwächter in den vergangenen Jahren in den Kantonen Thurgau, Schaffhausen und Zürich jeweils bis zu 600 Kilogramm illegal eingeführte Feuerwerkskörper. Einzelne Personen hatten zehn oder zwanzig Kilogramm pyrotechnische Artikel ennet der Grenze in Deutschland gekauft.

Manchen seien die Vorschriften nicht bewusst, sagt Zellweger. So dürfen im Grenzverkehr pro Person höchstens 2,5 Kilogramm pyrotechnische Artikel eingeführt werden. Für grössere Mengen ist eine Bewilligung der Zentralstelle Sprengstoff und Pytrotechnik des Bundesamts für Polizei nötig.

Gefährliche Kracher

Ein Einfuhrverbot gilt zudem für alle Knallkörper, die am Boden explodieren. Diese sind wegen ihrer Gefährlichkeit in der Schweiz nicht zugelassen. Dazu gehören auch “Lady Crackers”, die länger als 22 Millimeter oder dicker als drei Millimeter sind, sowie bestimmte “Knallteufel”.

Illegal eingeführtes Feuerwerk wird beschlagnahmt, wie das Kommando des Grenzwachtkorps II schreibt. Die fehlbaren Personen werden wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Im vergangenen August hielten Grenzwächter zum Beispiel in Kreuzlingen einen 21-jährigen Mann an, der knapp sechs Kilogramm Feuerwerk illegal in die Schweiz bringen wollte. In seinem Lieferwagen kam zudem eine verbotene Schreckschusspistole zum Vorschein. Der 21-Jährige wurde angezeigt.

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