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Initiative will Millionen-Fonds für Opfer von Zwangsmassnahmen

(Keystone-SDA) Die Opfer administrativer Zwangsmassnahmen verdienen nicht nur eine Entschuldigung, sondern auch eine Entschädigung. Eine Volksinitiative, die am Montag in Bern lanciert worden ist, verlangt einen mit 500 Millionen Franken dotierten Wiedergutmachungs-Fonds.

Mit dem Geld soll den am schwersten betroffenen Opfern geholfen und das ihnen zugefügte Unrecht abgegolten werden. Gegen mindestens 20’000 Menschen sind im 20. Jahrhundert in der Schweiz fürsorgerische Zwangsmassnahmen angeordnet worden.

Manche wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder wegen Arbeitsscheu, lasterhaften Lebenswandels oder Liederlichkeit wie Kriminelle weggesperrt. Der Zugang zu Gerichten blieb den Betroffenen in den meisten Fällen verwehrt.

Erst 1981 wurde die Praxis der administrativen Zwangsversorgung aufgrund einer Gesetzesänderung gestoppt. “Diesen Menschen wurden jegliche Chancen auf Glück, auf Gleichheit und auf Selbstverwirklichung genommen”, sagte der Vater der Initiative, der Unternehmer Guido Fluri, am Montag vor den Medien in Bern. Die Betroffenen brauchten jetzt dringend ein Zeichen der Solidarität.

Erste Schritte sind gemacht

Erste Schritte sind im Lauf des letzten Jahres unternommen worden. An einem Gedenkanlass bat Justizministerin Simonetta Sommaruga im April 2013 die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen im Namen des Bundesrats um Entschuldigung. Gleichzeitig setzte sie einen runden Tisch ein, der eine erste Aufarbeitung in Angriff nehmen sollte.

Vor wenigen Wochen hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Unrecht anerkannt wird. Auch der Zugang zu Akten und die historische Aufarbeitung sind darin geregelt, eine finanzielle Wiedergutmachung ist hingegen nicht vorgesehen. Das Risiko, dass die ganze Vorlage scheitern würde, sei zu gross gewesen, sagte die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr. “Umso wichtiger ist jetzt der Druck vom Volk.”

Das Initiativkomitee immerhin ist breit aufgestellt: Fluri konnte neben Vertreterinnen und Vertretern der Betroffenenorganisationen Mitglieder fast aller Bundeshausfraktionen für das Komitee gewinnen. Abseits steht allein die SVP, die im Nationalrat auch gegen das Rehabilitierungsgesetz gestimmt hatte.

Der Staat und die Gesellschaft stünden in der Verantwortung, diesem Unrecht zu begegnen, sagte der Zuger FDP-Ständerat Joachim Eder. Die Initiative sei “nicht nur ein Engagement für die Opfer, sondern auch für unser Land selbst, das sich seiner eigenen Vergangenheit ohne Druck von aussen stellt und dadurch eigenhändig und gestärkt an seiner Geschichte weiter schreibt”, sagte er.

Opfer nicht mit guten Worten abspeisen

Für die Opfer sei eine finanzielle Entschädigung wichtig, sagte der Soziologe Ueli Mäder, der ebenfalls im Initiativkomitee sitzt. Geld könne das Unrecht nicht wieder gut machen, aber die Betroffenen wollten auch nicht bloss mit guten Worten abgespiesen werden.

Bei 20’000 Betroffenen würden die Wiedergutmachung durchschnittlich 25’000 Franken betragen. Der tatsächlich ausbezahlte Betrag soll sich nach dem erlittenen Unrecht richten. Die Initiative sieht vor, dass das Geld für den Wiedergutmachungs-Fonds aus der Bundeskasse fliesst.

Die Berner BDP-Nationalrätin Ursula Haller übte in dem Zusammenhang scharfe Kritik am Schweizerischen Bauernverband, der sich nicht einmal am Soforthilfe-Fonds für Opfer in finanziellen Notlagen beteiligen wollte. Begründung: Der Bauernverband selber habe keine Kinder verdingt. Haller akzeptiert diese “verfehlte und letztlich auch herzlose Geschichtsinterpretation” nicht.

Sie zitierte aus Gotthelfs “Bauernspiegel” eine Szene, in welcher Verdingkinder auf dem Marktplatz wie Sklaven versteigert werden. “Tausende dieser Verdingkinder leben heute noch – sie haben das alles erlebt.” Haller erinnerte auch an alle weggesperrten oder zwangssterilisierten Frauen. Viele Opfer seien heute betagt. “Sie brauchen unsere Hilfe und Unterstützung.”

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