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Jugendlicher nach Messerstecherei im Kanton Solothurn verurteilt

(Keystone-SDA) Solothurn – Nach einer Messerstecherei in der Schule Langendorf SO im März 2009 ist ein knapp 17-Jähriger wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Der psychisch Angeschlagene bleibt für unbestimmte Zeit in einer offenen Anstalt.
Der Jugendliche benötige wegen seiner psychischen Störung auch eine ambulante Behandlung, teilte das Jugendgericht des Kantons Solothurn am Freitag mit. Diese Massnahmen gegen den Messerstecher hatte die Jugendanwaltschaft bereits kurz nach der Tat vorsorglich angeordnet.
Der Bezirksschüler hatte im März 2009 ohne ersichtlichen Grund während des Unterrichtes einen damals 16-jährigen Schüler mit einem Filetiermesser attackiert und am Hals schwer verletzt. Das Opfer wurde mit einem Rettungshelikopter der Rega ins Kinderspital Bern geflogen.
Ohne die sofortige Hilfe der Schulkameraden und die ärztliche Intervention hätte die Verletzung zu einer lebensgefährlichen Blutung führen und tödlich enden können, hält das Jugendgericht in der Medienmitteilung fest.
Bedingte Freiheitsstrafe ausgesprochenDas Gericht verurteilte den Jugendlichen auch zu einem bedingten Freiheitsentzug von sechs Monaten. Die Probezeit beträgt ein Jahr. Bei schuldhaftem Verhalten sei nach Jugendstrafrecht neben einer Massnahme auch eine Strafe auszusprechen, erläuterte das Gericht.
Im Fall des Messerstechers sehe das Jugendstrafrecht eine maximale Freiheitsstrafe von einem Jahr vor. Die Schuldfähigkeit des Jugendlichen sei zur Tatzeit jedoch nur in mittlerem Grade vorhanden gewesen. Dies habe zu einer Strafreduktion geführt.
Die Strafe sei bedingt ausgesprochen worden, da die Bewährungsaussichten des Jugendlichen angesicht der getroffenen Massnahmen aus heutiger Sicht “grundsätzlich gut” seien. Das Urteil vom 1. Juli ist noch nicht rechtskräftig.

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