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Jurassische Beamte können künftig ins Parlament gewählt werden

(Keystone-SDA) Im Jura können künftig auch Beamte ins Parlament gewählt werden. Die entsprechende Gesetzesänderung ist mit 4686 zu 4404 Stimmen gutgeheissen worden, dies bei einer schwachen Stimmbeteiligung von 16,9 Prozent. Staatsangestellte werden so Lehrern gleichgestellt.

Die Reform des passiven Wahlrechts war umstritten. Im jurassischen Kantonsparlament kam sie zwar klar durch, wurde aber als heikel eingeschätzt und darum dem obligatorischen Referendum unterstellt. Ursprünglich hatte die CVP die Ungleichbehandlung durch den Ausschluss der Lehrerschaft vom Parlament beenden wollen.

In Kraft treten soll die Gesetzesänderung auf die Legislaturperiode 2016-2020 hin. Von der Wählbarkeit ins Parlament ausgeschlossen bleiben einzelne spezielle Funktionen wie die direkte Entourage der Regierungsmitglieder, Staatsschreiber, der Parlamentsdienst, Chefbeamte und die Verantwortlichen der Polizei.

Im Weiteren wurde eine Änderung des Organisationsgesetzes des Parlaments mit 6802 zu 2315 Stimmen gutgeheissen, die zu mehr Transparenz führen soll: Wie schon in diversen Kantonen und auf eidgenössischer Ebene müssen künftig auch im Kanton Jura alle Volksvertreter ihre Interessenbindungen offenlegen.

Neu geregelt wird dabei auch die Ausstandspflicht; Parlamentsmitglieder sollen künftig den Saal verlassen müssen, wenn das Parlament ein Geschäft behandelt, das sie direkt betrifft. Das ist etwa bei Beamten der Fall, wenn es um Sparmassnahmen oder Lohnstufen geht.

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