Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Justizministerin Sommaruga will die Sterbehilfe nicht regulieren

(Keystone-SDA) Bei der Sterbehilfe bleibt alles beim Alten: Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, auf eine Regelung der organisierten Suizidhilfe zu verzichten. Letzten Herbst hatte er noch angekündigt, an seinen Plänen für strengere Regeln festzuhalten.

Der Bundesrat hat bei der Sterbehilfe schon mehrfach seine Meinung geändert. Als Christoph Blocher Justizminister war, stellte er sich gegen eine Regulierung. Seine Nachfolgerin Eveline Widmer-Schlumpf kündigte dann eine Regulierung an. Nun ist Simonetta Sommaruga für das Dossier zuständig, und der Wind hat erneut gedreht.

Der Bundesrat sei zum Schluss gekommen, dass eine Gesetzesänderung verschiedene Nachteile mit sich bringen würde, teilte das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit. Missbräuche könnten mit den geltenden Gesetzen bekämpft werden.

Bereits heute müssten suizidwillige Personen urteilsfähig und ausreichend informiert sein, damit Suizidhilfe zulässig sei, hält das EJPD fest. Ausserdem sei Suizidhilfe aus “selbstsüchtigen Beweggründen” unzulässig.

Eine Regulierung würde Suizidhilfeorganisationen staatlich legitimieren, was einen Anreiz schaffen könnte, deren Dienste in Anspruch zu nehmen, schreibt das EJPD weiter.

Kantone für Regulierung

In der Vernehmlassung hatte sich eine Mehrheit der Kantone für eine Regelung der organisierten Suizidhilfe ausgesprochen. Die meisten Parteien dagegen lehnten eine Regelung ab. SVP, FDP, SP und Grüne halten die heutige Regelung für ausreichend.

Einzig die christlichen Parteien CVP und EVP unterstützten die Pläne des Bundesrates für strengere Regeln. Letzten Herbst hatte der Bundesrat festgehalten, aus seiner Sicht drängten sich neue Leitplanken und Schranken auf.

Exit und Dignitas zufrieden

Die beiden Sterbehilfeorganisationen Exit und Dignitas sind zufrieden mit dem Entscheid des Bundesrates, auf eine spezielle Regelung der Sterbehilfe zu verzichten.

Dagegen bedauert der Leitende Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, Andreas Brunner, diesen Verzicht. Das Vorgehen hätte laut Brunner geregelt werden müssen, so wie anderes – etwa ein Patientengesetz oder ein Gesundheitsgesetz – geregelt sei.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft