Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Kachelmann freigesprochen – “Im Zweifel für den Angeklagten”

(Keystone-SDA) Jörg Kachelmann ist mangels Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das Gericht in Mannheim kritisierte die Verteidigung, die keilte zurück. Im Streit der Parteien ist kein Ende abzusehen. Zurück bleiben zwei Menschen unter Verdacht.

Was in der Nacht vom 8. zum 9. Februar 2010 wirklich zwischen Kachelmann und seiner ehemaligen Geliebten geschah, bleibt im Dunkeln. Für den Vorwurf, Kachelmann habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt, gibt es nach Ansicht des Gerichts nicht genügend Beweise.

Es bestünden “begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann”, sagte der Vorsitzende Richter des Michael Seidling am Dienstag. Deshalb sei er nach dem Grundsatz “in dubio pro reo” freizusprechen. Die Strafkammer sei aber weder von Unschuld des Angeklagten noch von einer Falschaussage der Klägerin überzeugt.

Damit ging nach 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende. Das Gericht folgte mit dem Freispruch dem Antrag der Verteidigung. Im Publikum gab es Applaus und Jubel.

Der 52-jährige Kachelmann, der als Wettermoderator im ARD-Fernsehen zu den bekanntesten deutschen Mediengesichtern gehörte, nahm das Urteil äusserlich entspannt und gelassen auf. Die 38-jährige Ex-Geliebte verliess nach der Urteilsverkündung weinend den Gerichtssaal.

Kritik an Verteidiger und Medien

Für Richter Seidling bleibt ein schaler Nachgeschmack: “Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenziell rachsüchtige Lügnerin.”

Seidling äusserte bei der Urteilsverkündung Kritik an der Skandalisierung des Falls in Medien und Internet und rügte auch Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn scharf. Dieser habe den “respektvollen Umgang” häufig vermissen lassen und mit seinen Vorwürfen dem Ansehen der Justiz geschadet.

Schwenn: Gericht hat richtig nachgetreten

Schwenn hingegen sprach von einem “befangenen Gericht”. Die Kammer hätte seinen Mandanten “zu gerne verurteilt” und in der Urteilsbegründung nochmal “richtig nachgetreten”, um “den Angeklagten maximal zu beschädigen”. Der Anwalt der Ex-Geliebten sprach im Gegenzug von einem Freispruch “dritter Klasse”.

Kachelmann war im März 2010 nach der Rückkehr von den Olympischen Spielen in Kanada auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden und sass vier Monate in Untersuchungshaft. Für die Zeit im Gefängnis steht ihm eine Entschädigung zu. Die Verfahrenskosten und die hohen Auslagen des Angeklagten muss der Staat tragen. Die Staatsanwaltschaft liess offen, ob sie in die Revision geht.

“Schlechtes Signal an Opfer”

Opferorganisationen äusserten sich besorgt über das Urteil. Dadurch könnten künftig noch mehr Opfer abgehalten werden, eine Vergewaltigung anzuzeigen, erklärten der Verein Weisser Ring und Terre Des Femmes.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft