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Kanton Genf ist als Privatkläger weiterhin am Prozess zugelassen

(Keystone-SDA) Im Prozess um die Milliardenverluste bei der Genfer Kantonalbank (BCGE) hat das Genfer Strafgericht am Mittwoch darüber entschieden, ob der Kantons Genf weiter als Privatkläger am Prozess teilnehmen darf. Das Gericht kam zu einem positiven Entscheid – mindestens teilweise.

Für den Anklagepunkt der qualifizierten ungetreuen Geschäftsführung sei der Kanton Genf nicht mehr als Privatkläger zugelassen, nur noch die geschädigte Kantonalbank, sagte Gerichtspräsident Jean-Marc Verniory.

Damit trug das Gericht einem Antrag der Verteidigung teilweise Rechnung, der dem Kanton Genf das Recht auf Teilnahme am Prozess als Privatkläger absprechen wollte. Die Verteidigung hatte argumentiert, der Kanton sei zwischen 1996 und 1998 – dem von der Anklage betroffenen Zeitfenster – nicht geschädigt worden.

Beim zweiten Anklagepunkt betroffen

Bei der Urkundenfälschung hingegen sei die Situation eine andere, sagte der Gerichtspräsident. In diesem Fall sei der Kanton Genf, der über die prekäre finanzielle Situation der Bank nicht informiert war, ein Opfer. Schliesslich habe der Staat die Bank retten müssen.

Der Kanton sei wegen der Staatsgarantie dazu verpflichtet gewesen, führte das Gericht aus. Schliesslich hätte der Schaden für den Staat bei einem Konkurs noch höher ausfallen können als die im Endeffekt aufgewendeten 2,3 Milliarden Franken.

Der richterliche Entscheid hat damit praktisch keine Folgen für den Kanton Genf. Seine Anwälte dürfen weiterhin im Gerichtssaal bleiben, agieren und intervenieren. Hingegen müssen sie sich in ihrem Plädoyer auf den Anklagepunkt der Urkundenfälschung beschränken.

Prozess bis Mitte Juli vorgesehen

Auf der Anklagebank sitzen der ehemalige BCGE-Verwaltungsratspräsident, der Ex-Generaldirektor, der ehemalige Vizedirektor sowie zwei Revisoren der Firma Ernst&Young. Ihnen wird Urkundenfälschung und qualifizierter ungetreuer Geschäftsführung vorgeworfen. Sie sollen die Bilanz der Bank geschönt haben.

Der Prozess dauert voraussichtlich bis am 15. Juli – eine dreiwöchige Pause mit eingeschlossen.

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