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Kanton Tessin muss Verfahren zur Festlegung des Steuerfusses ändern

(Keystone-SDA) Gemäss einem Urteil des Tessiner Verwaltungsgerichts muss der Kanton sein Gemeindegesetz umschreiben. Der Steuerfuss darf in Zukunft nicht mehr ausschliesslich von den kommunalen Exekutiven festgelegt werden. Die Stimmbürger sollen wie in anderen Kantonen Mitspracherecht bekommen.

Das Tessiner Verwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 10. Februar dem Rekurs des Gemeinderats Giorgio Ghiringhelli aus Losone stattgegeben, der vor vier Jahren die Verhältnismässigkeit des Steuerfusses seiner Gemeinde anzweifelte.

Der Gründer der kleinen Partei “Il Guastafeste” bekam vom Verwaltungsgericht in dem Punkt Recht, dass die Festlegung des Steuerfusses durch die Exekutive nicht mit der Bundesverfassung zu vereinbaren sei.

Es fehle die demokratische Kontrolle über das Zustandekommen des Wertes, zitiert Ghiringhelli den juristischen Entscheid in einem Communiqué vom Mittwoch. Der Kanton wurde daher vom Verwaltungsgericht aufgefordert, sein Gemeindegesetz anzupassen.

Der Tessiner Regierungsrat Luigi Pedrazzini sieht zwei Möglichkeiten, das Urteil umzusetzen, wie er auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte. “Entweder werden die Kriterien zur Ermittlung des Steuerfusses präzisiert oder die Kompetenzen an die Gemeindeversammlungen übergegeben”. Die Entscheidung liege letztendlich beim Kantonsparlament.

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